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Haustier von der Steuer absetzen – was Selbstständige wissen müssen
wie einfach absetzbar
Klar ist: Haustiere kosten Geld. Doch welche Ausgaben können Selbstständige und Tierbesitzer steuerlich geltend machen?
Anschaffung und Tierarzt: meist keine Steuerersparnis
Die Anschaffung eines Haustiers, egal ob aus dem Tierheim oder vom Züchter, ist nicht absetzbar. Gleiches gilt für die meisten Tierarztkosten wie Impfungen, Operationen oder Vorsorge. Diese Ausgaben können steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn das Tier ausschließlich aus beruflichen Gründen gehalten wird, zum Beispiel ein Therapiehund.
Versicherungen: Sonderausgaben nutzen
Eine abgeschlossene Tierhaftpflichtversicherung kann als Sonderausgabe in der Steuererklärung eingetragen werden. Sie zählt zu den privaten Versicherungen und mindert somit das zu versteuernde Einkommen – solange der Höchstbetrag für Sonderausgaben nicht überschritten wird.
Haustierpflege zu Hause: haushaltsnahe Dienstleistungen
Bestimmte Leistungen lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, wenn sie in den eigenen vier Wändenerbracht werden:
- Tierfriseur: Krallenpflege, Baden, Kämmen oder Föhnen zu Hause.
- Tierbetreuung: Betreuung während eines Urlaubs oder bei Abwesenheit, sofern die Person das Tier zu Hause versorgt.
- Gassigehen: Beauftragung eines Hundesitters, der das Tier in der Nähe des Haushalts ausführt.
Wichtig: Das Finanzamt erkennt nur 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten an, nicht die Kosten für Futter oder Zubehör. Zahlungen sollten stets per Überweisung erfolgen.
Verkauf von Tieren: steuerliche Unterschiede
Verkaufen Selbstständige ein Tier, hängt die Steuerpflicht vom Zweck und der Dauer der Haltung ab:
- Privates Tier über ein Jahr gehalten: Verkauf in der Regel steuerfrei.
- Tiere mit beruflicher Nutzung oder Einkünften: Verkauf kann steuerpflichtig sein, insbesondere wenn die Absicht besteht, Einnahmen zu erzielen.
Beruflich genutzte Tiere: größtmögliche Absetzbarkeit
Tiere, die beruflich eingesetzt werden, gelten steuerlich als Arbeitsmittel. Das bedeutet:
- Futter, Ausstattung, Pflege und Tierarztkosten können als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Jede Ausgabe sollte mit Quittung und genauer Bezeichnung dokumentiert werden.