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Werbung und Marketing

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
Häufigkeit1x pro Monat
Abgesetzt von75% aller SelbstständigenEmpfohlen von69% aller SelbstständigenWürdest du diese Ausgabe empfehlen?Setzt du diese Ausgabe ab?

Ausgaben für Werbung und Marketing sind in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar. Dazu zählen Kosten für die Erstellung von Werbematerialien, Anzeigen, Flyer, Website, Social Media Marketing, Online-Werbung, Messeauftritte und ähnliche Maßnahmen zur Kundenakquise und -bindung.

Auch die Teilnahme an Veranstaltungen, um dein Unternehmen bekannter zu machen, kann absetzbar sein. Sorge für eine ordnungsgemäße Dokumentation aller Werbe- und Marketingkosten, um sie in der Steuererklärung anzugeben.


💡 Trenne in der Buchführung und Steuererklärung klipp und klar zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben, um mögliche Probleme bei der steuerlichen Anerkennung zu vermeiden. Am besten sammelst du immer alle Belege und Nachweise für Ausgaben. Du kannst sie auch mit einer Steuerapp wie Accountable direkt einscannen und digitalisieren. Beachte, dass Ausgaben, die eine dauerhafte Wertsteigerung bewirken (z. B. Webseiten-Entwicklungskosten), möglicherweise über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. 
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