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Wasserschadensanierung

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
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enn es in deinem Gebäude zu einem Wasserschaden kommt, stellt sich die Frage: Kann man die Sanierungskosten steuerlich absetzen?

Privat genutzte Räume

Für privat genutzte Immobilien kannst du die Kosten über § 35a EStG (Handwerkerleistungen) geltend machen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:

  • Die Arbeiten müssen auf dem eigenen Grundstück erfolgen.
  • Leistungen außerhalb des Grundstücks oder im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht absetzbar.
  • Kosten, die durch Versicherungsleistungen gedeckt werden, können nicht zusätzlich geltend gemacht werden.
  • Maximal 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200€ pro Jahr, sind absetzbar.
  • Zahlung muss per Überweisung oder Lastschrift erfolgen; Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Geschäftlich genutzte Räume

Für Geschäftsräume (Büro, Praxis, Ladenlokal) gilt:

  • Sanierungskosten zählen als voll abzugsfähige Betriebsausgaben.
  • Material- und Arbeitskosten können komplett als Betriebsausgabe verbucht werden.
  • Vorsteuer kann geltend gemacht werden, sofern du umsatzsteuerpflichtig bist.

💡 Tipp: Bei gemischt genutzten Gebäuden (z. B. Homeoffice im Eigenheim) solltest du die Kosten anteilig aufteilen. Nur der Teil, der dem Betrieb dient, ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der private Anteil kann – soweit zutreffend – über § 35a EStG geltend gemacht werden.
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