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Waschen & Reinigen von Berufskleidung
wie einfach absetzbar
Das Waschen und Reinigen deiner Berufskleidung kann als Selbstständige:r grundsätzlich steuerlich abgesetzt werden, aber nur, wenn es sich um typische berufliche Kleidung handelt. Darunter fällt Kleidung, die fast ausschließlich für die Arbeit genutzt wird, zum Beispiel Schutzkleidung, Uniformen oder Kleidung mit dauerhaftem Firmenlogo.
Normale Alltagskleidung wie Hemden, Jeans oder Business-Outfits akzeptiert das Finanzamt dagegen nicht als beruflich veranlasst.
💡 Wichtig: Nur Kosten, die klar berufsbezogen sind, zählen als Betriebsausgaben.
💡 So setzt du Reinigungskosten richtig ab:
1. Berufliche und private Kleidung trennen
Nur Kleidung, die eindeutig als Berufskleidung gilt, kann steuerlich berücksichtigt werden. Achte darauf, dass du klar dokumentieren kannst, warum das Kleidungsstück ausschließlich beruflichen Zwecken dient.
2. Reinigungskosten erfassen und belegen
Wenn du die Kleidung professionell reinigen lässt, solltest du alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren. Diese dienen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
5. Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, kannst du die in der Reinigung oder beim Waschmittel enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.
6. Alternative: Arbeitsmittel-Pauschale
Viele Finanzämter akzeptieren pauschal bis zu 110 € jährlich für Arbeitsmittel inklusive Reinigung – ohne detaillierten Einzelbeleg. Die Pauschale ist besonders praktisch, wenn du nur geringe Reinigungskosten hast.