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Visitenkarten von der Steuer absetzen
Steuerprüfung Risiko
wie einfach absetzbar
wie einfach absetzbar
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Die Kosten für Visitenkarten können Selbstständige in der Regel problemlos von der Steuer absetzen.
Visitenkarten dienen der Betriebswerbung und gehören damit zu den betrieblichen Ausgaben. Sie sind ein klassisches Beispiel für kleine, aber abzugsfähige Kosten, die direkt mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen.
Warum das einfach ist
- Die Kosten stehen in direktem Zusammenhang mit deiner selbstständigen Tätigkeit.
- Das Finanzamt akzeptiert Ausgaben für Druck, Gestaltung und Versand von Visitenkarten in der Regel ohne Probleme.
- Auch digitale Visitenkarten oder QR-Code-Karten fallen unter diese Regelung, sofern sie für geschäftliche Zwecke genutzt werden.
Hinweise zur Absetzung
- Belege aufbewahren: Druckrechnung, Designkosten oder Versandkosten.
- Privatnutzung vermeiden: Wenn du Visitenkarten privat verteilst, kann dies anteilig nicht abzugsfähig sein.
- Gestaltungskosten: Auch Ausgaben für die professionelle Gestaltung der Visitenkarten zählen zu den Betriebsausgaben.
Fazit
Visitenkarten sind eine unkomplizierte und sichere Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Für Selbstständige gehören sie zu den Standardkosten der Geschäftstätigkeit und werden vom Finanzamt problemlos anerkannt.
💡Tipp: Neben Visitenkarten lassen sich auch folgende geringfügige Kosten absetzen: Werbematerialien wie Flyer oder Broschüren, Stempel oder Briefpapier mit Logo
Online-Werbung (Social Media Ads, Google Ads) und einfache Büroausstattung, die direkt für Kundenkontakte genutzt wird. So kannst du kleine, wiederkehrende Kosten effektiv steuerlich geltend machen.
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