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TÜV-Kosten absetzen als Selbstständiger
Steuerprüfung Risiko
wie einfach absetzbarHäufigkeit1x pro Jahr
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Abgesetzt von62% aller SelbstständigenEmpfohlen von42% aller SelbstständigenWürdest du diese Ausgabe empfehlen?Setzt du diese Ausgabe ab?
TÜV-Kosten als Betriebsausgabe
Wenn du als Selbstständiger ein Auto für deine berufliche Tätigkeit nutzt, gehören auch die Kosten für den TÜV (inkl. Haupt- und Abgasuntersuchung) zu den absetzbaren Betriebsausgaben. Sie zählen – wie Reparaturen oder Wartungen – zu den Fahrzeugkosten und können in voller Höhe als Betriebsausgabe verbucht werden.
Voraussetzung: berufliche Nutzung
Wichtig ist, dass das Fahrzeug nachweisbar geschäftlich genutzt wird.
- Firmenwagen: Alle Kosten (inkl. TÜV) sind voll absetzbar.
- Privatwagen mit geschäftlicher Nutzung: Nur die anteiligen Kosten entsprechend dem beruflichen Nutzungsanteil können geltend gemacht werden (per Fahrtenbuch oder 1%-Regelung).
Umsatzsteuer-Vorteil
Falls du vorsteuerabzugsberechtigt bist, kannst du die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer zusätzlich als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
Nicht absetzbar
Wenn dein Auto ausschließlich privat genutzt wird, kannst du die TÜV-Kosten natürlich nicht von der Steuer absetzen.
💡 Tipp für Selbstständige: Achte darauf, dass du die TÜV-Rechnung immer auf deinen Namen bzw. deine Firma ausstellen lässt. So kannst du sie in der Buchhaltung eindeutig zuordnen und das Finanzamt akzeptiert die Ausgabe ohne Rückfragen.
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