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Teambuilding absetzen – geht das als Selbstständiger?

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
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Ob Escape Room, Kletterwald oder gemeinsames Dinner: Teambuilding stärkt das Miteinander und kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden! Wichtig ist: Es muss betrieblich veranlasst sein und du musst ein paar Regeln einhalten.

Was zählt als Teambuilding?

Als Teambuilding gelten alle Maßnahmen, die dem Zusammenhalt, der Kommunikation oder der Zusammenarbeit deines Teams dienen. Dazu zählen z. B.:

  • gemeinsame Aktivitäten (Wandertag, Spieleabend, Sportevent)
  • Offsite-Workshops oder Retreats
  • Seminare oder Schulungen mit Teambuilding-Charakter
  • Betriebsausflüge oder Abendessen mit beruflichem Anlass

Wann kannst du Teambuilding absetzen?

Wenn das Event betrieblich motiviert ist, darfst du die Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Das gilt für:

  • Raummiete oder Eventkosten
  • Anfahrt, Verpflegung, ggf. Übernachtung
  • Honorare für Trainer:innen, Coaches oder Moderation
  • Eintrittsgelder (z. B. Museumsbesuch, Kletterpark)
  • Bewirtungskosten (teilweise, siehe unten)

Das sagt das Finanzamt

Damit die Kosten anerkannt werden:

  1. Muss das Event nicht rein privat sein (z. B. keine Geburtstagsfeier)
  2. Muss der berufliche Charakter erkennbar sein
  3. Muss die Teilnehmerliste dokumentiert werden
  4. Muss bei Bewirtung klar sein: wer, wann, warum, was

Wie sieht’s mit Essen und Trinken aus?

  • Bei reinen Teamessen ohne Rahmenprogramm gelten Bewirtungskosten:
    → 70 % der Kosten sind absetzbar, inkl. Getränke
  • Wenn das Event eingebettet ist (z. B. Seminar + gemeinsames Abendessen), kannst du alles als Betriebsausgabe absetzen – mit dem Vermerk „betrieblich veranlasste Veranstaltung“.

💡 Extra-Tipp: Auch Solo-Selbstständige, die z. B. regelmäßig mit Freelancer:innen arbeiten, können Teambuilding-ähnliche Maßnahmen (z. B. Projektabschlussessen oder gemeinsame Workshops) anteilig absetzen, solange der berufliche Anlass klar ist.
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