Taxi

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
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Taxi-Kosten absetzen – das gilt für Selbstständige:

Du nutzt Taxis für berufliche Fahrten – zum Beispiel zu Kundenterminen, zum Bahnhof oder zum Steuerberater? Gute Nachricht: Taxi-Kosten sind für Selbstständige in vielen Fällen voll steuerlich absetzbar.

Wann darfst du Taxi-Kosten absetzen?

Als Selbstständige:r kannst du alle betrieblich veranlassten Fahrten mit dem Taxi als Betriebsausgabe angeben. Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrten zu Kund:innen oder Geschäftspartner:innen
  • Fahrten zu Veranstaltungen, Messen oder Seminaren
  • Wege zu Behörden, dem Finanzamt oder zur Steuerberatung
  • Transfers zum Bahnhof oder Flughafen für Geschäftsreisen

Wichtig: Privatfahrten sind nicht absetzbar. Auch Fahrten vom Wohnort zur regelmäßigen Betriebsstätte (z. B. dein Büro oder Co-Working Space) zählen als privat veranlasst und sind nicht abziehbar – dafür gibt es nur die Entfernungspauschale.

Was brauchst du für den Nachweis?

Damit das Finanzamt die Taxi-Kosten anerkennt, solltest du Folgendes beachten:

  • Quittung aufbewahren – mit Name des Unternehmens, Datum, Strecke, Betrag
  • Verwendungszweck dokumentieren, z. B. im Buchhaltungstool oder in deiner Notiz zur Ausgabe
  • Keine Barzahlung ohne Beleg – idealerweise zahlst du per Karte oder bekommst eine offizielle Rechnung

Fazit:

Taxi-Kosten sind absetzbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Achte auf den Beleg und eine klare Zuordnung – dann kannst du den Fahrpreis voll als Betriebsausgabe ansetzen, inklusive Vorsteuer.


Und wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus? Wenn die Taxiquittung eine ordnungsgemäße Rechnung enthält (mit Steuernummer, Betrag, USt. etc.), kannst du die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, vorausgesetzt, du bist vorsteuerabzugsberechtigt.
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