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Taxi
wie einfach absetzbar
Taxi-Kosten absetzen – das gilt für Selbstständige:
Du nutzt Taxis für berufliche Fahrten – zum Beispiel zu Kundenterminen, zum Bahnhof oder zum Steuerberater? Gute Nachricht: Taxi-Kosten sind für Selbstständige in vielen Fällen voll steuerlich absetzbar.
Wann darfst du Taxi-Kosten absetzen?
Als Selbstständige:r kannst du alle betrieblich veranlassten Fahrten mit dem Taxi als Betriebsausgabe angeben. Dazu zählen unter anderem:
- Fahrten zu Kund:innen oder Geschäftspartner:innen
- Fahrten zu Veranstaltungen, Messen oder Seminaren
- Wege zu Behörden, dem Finanzamt oder zur Steuerberatung
- Transfers zum Bahnhof oder Flughafen für Geschäftsreisen
Wichtig: Privatfahrten sind nicht absetzbar. Auch Fahrten vom Wohnort zur regelmäßigen Betriebsstätte (z. B. dein Büro oder Co-Working Space) zählen als privat veranlasst und sind nicht abziehbar – dafür gibt es nur die Entfernungspauschale.
Was brauchst du für den Nachweis?
Damit das Finanzamt die Taxi-Kosten anerkennt, solltest du Folgendes beachten:
- Quittung aufbewahren – mit Name des Unternehmens, Datum, Strecke, Betrag
- Verwendungszweck dokumentieren, z. B. im Buchhaltungstool oder in deiner Notiz zur Ausgabe
- Keine Barzahlung ohne Beleg – idealerweise zahlst du per Karte oder bekommst eine offizielle Rechnung
Fazit:
Taxi-Kosten sind absetzbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Achte auf den Beleg und eine klare Zuordnung – dann kannst du den Fahrpreis voll als Betriebsausgabe ansetzen, inklusive Vorsteuer.