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Sturmschäden absetzen – was geht als Selbstständiger?
wie einfach absetzbar
Wenn Sturm, Hagel oder Starkregen dein Büro, dein Arbeitszimmer oder dein beruflich genutztes Equipment beschädigt haben, kann das teuer werden. Die gute Nachricht: In vielen Fällen kannst du Sturmschäden steuerlich absetzen.
Wann du was absetzen kannst und welche Rolle Versicherung, Belege und Nutzung spielen, erfährst du hier.
Was zählt als absetzbarer Sturmschaden?
Absetzbar sind grundsätzlich Schäden an:
- beruflich genutzten Geräten (Laptop, Kamera, Werkzeug etc.)
- deinem häuslichen Arbeitszimmer
- extern gemieteten Arbeitsräumen
- Fahrzeugen, die du beruflich nutzt
- Betriebsgebäuden oder gewerblich genutzten Flächen
Voraussetzung:
Die betroffenen Dinge müssen nachweislich betrieblich genutzt worden sein, sonst gelten sie als privat und sind nicht absetzbar.
Was kannst du absetzen?
✅ Reparaturkosten
✅ Ersatzanschaffungen
✅ Sofortmaßnahmen (z. B. Trocknung, Notabdichtung)
✅ Selbst getragene Kosten, die nicht von der Versicherung erstattet wurden
Was brauchst du fürs Finanzamt?
- Nachweis der betrieblichen Nutzung
- Rechnung oder Kostenvoranschlag
- Fotos des Schadens (vor/nach der Reparatur)
- ggf. Wetterbericht oder Bestätigung der Windstärke
- Schreiben der Versicherung (wenn vorhanden)
Achtung bei versicherten Schäden
Wenn du eine Versicherung hast und diese zahlt, kannst du nur deinen Eigenanteil steuerlich absetzen.
Beispiel: Schaden 5.000 €, Versicherung zahlt 4.000 € → Absetzbar: 1.000 €
Was ist mit Schäden am Wohnhaus?
Wenn dein privates Haus oder deine Wohnung (z. B. Dach, Fenster) betroffen ist, gelten die Schäden als außergewöhnliche Belastung, nicht als Betriebsausgabe.
Das bedeutet:
- Nur absetzbar, wenn keine Versicherung zahlt
- Du musst zumutbare Eigenbelastung überschreiten
- Gilt nur bei wirklich existenzbedrohenden Schäden
In der Praxis wird das vom Finanzamt durchaus streng geprüft.