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Strafzettel
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Bußgelder, Strafzettel oder Verwarnungsgelder können grundsätzlich nicht steuerlich abgesetzt werden – auch nicht von Selbstständigen.
Als Selbstständige:r fragt man sich schnell, ob sich ein Strafzettel – etwa für falsches Parken während eines Kundentermins – steuerlich absetzen lässt. Die klare Antwort lautet: leider nein. Bußgelder gelten als Folge persönlichen Fehlverhaltens und sind daher grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben anerkannt – selbst wenn sie auf einer beruflich veranlassten Fahrt entstehen.
Auch der Gedanke, dass solche Kosten im Rahmen der Selbstständigkeit absetzbar sein könnten, ist aus steuerrechtlicher Sicht ausgeschlossen. Der Gesetzgeber möchte damit vermeiden, dass die Allgemeinheit für dein individuelles Fehlverhalten aufkommt.
Auch Geschäftsreisen zählen nicht. Selbst wenn der Strafzettel also während einer betrieblichen Fahrt entsteht, bleibt die Abzugsfähigkeit ausgeschlossen.
Für dich als Selbstständige:r gilt daher: Bußgelder bleiben deine Privatsache, auch wenn sie im beruflichen Alltag passieren.