Alle Ausgaben > Strafzettel

Strafzettel

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
Durchschnittlicher abgesetzter Betrag€ 0 pro tagHäufigkeit0x pro tag
Abgesetzt von0% aller SelbstständigenEmpfohlen von0% aller SelbstständigenWürdest du diese Ausgabe empfehlen?Setzt du diese Ausgabe ab?

Bußgelder, Strafzettel oder Verwarnungsgelder können grundsätzlich nicht steuerlich abgesetzt werden – auch nicht von Selbstständigen.

Als Selbstständige:r fragt man sich schnell, ob sich ein Strafzettel – etwa für falsches Parken während eines Kundentermins – steuerlich absetzen lässt. Die klare Antwort lautet: leider nein. Bußgelder gelten als Folge persönlichen Fehlverhaltens und sind daher grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben anerkannt – selbst wenn sie auf einer beruflich veranlassten Fahrt entstehen.

Auch der Gedanke, dass solche Kosten im Rahmen der Selbstständigkeit absetzbar sein könnten, ist aus steuerrechtlicher Sicht ausgeschlossen. Der Gesetzgeber möchte damit vermeiden, dass die Allgemeinheit für dein individuelles Fehlverhalten aufkommt.

Auch Geschäftsreisen zählen nicht. Selbst wenn der Strafzettel also während einer betrieblichen Fahrt entsteht, bleibt die Abzugsfähigkeit ausgeschlossen.

Für dich als Selbstständige:r gilt daher: Bußgelder bleiben deine Privatsache, auch wenn sie im beruflichen Alltag passieren.


Auch wenn Bußgelder selbst nicht absetzbar sind, lohnt sich eine sorgfältige Dokumentation dienstlicher Fahrten. Nutze dafür ein Fahrtenbuch oder eine digitale Fahrtenbuch-App. So kannst du alle betrieblich veranlassten Fahrten sauber vom privaten Bereich trennen – und zumindest Fahrtkosten wie Sprit, Wartung oder Leasingraten steuerlich geltend machen. Das sorgt nicht nur für mehr Überblick, sondern schützt dich auch bei Betriebsprüfungen vor unangenehmen Rückfragen.
Nächstes

Diese Ausgaben könnten auch wichtig sein




Unsere Seite verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.