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Strafzahlungen und Bußgelder
Steuerprüfung Risiko
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Diese Kosten sind nicht steuerlich abzugsfähig!
Geldbußen und Strafzahlungen, auch im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit, sind leider nicht abzugsfähig.
💡 Anders sieht es aber mit Rechtsanwaltskosten bezüglich des Bußgeldbescheids aus. Diese lassen sich absetzen!
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