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Smartwacht

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
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Wenn du dir eine Smartwatch kaufst, kannst du diese leider in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Denn generell gilt, dass Ausgaben für zivile Kleidung, Brillen und Armbanduhren nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dazu gehören auch Smartwatches.
Nur Arbeitskleidung kann steuermindernd als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Um eine Smartwatch absetzen zu können, müsstest du nachweisen können, dass sie ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird, beispielsweise durch die Aufzeichnung von Arbeitszeiten, die Verfolgung von geschäftlichen Terminen oder die Nutzung spezifischer geschäftsbezogener Anwendungen. Doch da eine Smartwatch auch für private Zwecke genutzt wird, wird sie in den meisten Fällen nicht vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden.


Zu Arbeitskleidung, die du absetzen kannst, gehören z.B. Blaukittel, Arztkittel oder Feuerwehranzüge. Bei Elektrogeräten wiederum ist es etwas einfacher. So kannst du Dinge wie Laptops oder Smartphones absetzen, wenn du diese nachweisbar für deine Arbeit benötigst. Nutzt du deinen Neune Laptop z.B. zu mindestens 90 Prozent, kannst du ihn komplett steuerlich absetzen.
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