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Sind Steuern als Selbstständiger in Deutschland absetzbar?
wie einfach absetzbar
Die Frage, ob Steuern als Selbstständiger in Deutschland absetzbar sind, ist nicht so einfach zu beantworten, wie man zunächst denkt. Grundsätzlich gelten Steuern nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben, es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Welche Steuern sind nicht absetzbar?
Die meisten Steuern zählen nicht zu den Betriebsausgaben. Dazu gehören:
- Einkommensteuer (inklusive Vorauszahlungen)
- Gewerbesteuer (inklusive Vorauszahlungen)
- Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften
- Umsatzsteuer, die du an das Finanzamt weiterleitest
⚠️ Wichtig: Säumniszuschläge, Verzugszinsen oder Bußgelder sind ebenfalls nicht absetzbar.
Warum Steuern nicht absetzbar sind
Steuern wie Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer dienen nicht der Einkommensgenerierung, sondern sind eine Folge des erzielten Gewinns.
Sie werden erst nach der Gewinnermittlung berechnet. Deshalb betrachtet das Finanzamt sie nicht als Betriebsausgaben.
Sozialversicherungsbeiträge sind abzugsfähig
Eine Ausnahme bilden Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige, z. B.:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
Diese Beiträge sind steuerlich abzugsfähig, weil sie Voraussetzung dafür sind, selbstständig arbeiten zu können. Sie mindern den Gewinn direkt in der Steuererklärung.
Kommunale Steuern: Wann absetzbar?
Als Privatperson zahlst du in Deutschland keine gesonderte „kommunale Steuer“, aber Unternehmen können unter Umständen lokale Steuern zahlen:
- Gewerbesteuer: Für gewerbliche Selbstständige und Unternehmen relevant. Sie ist grundsätzlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, mindert aber den zu versteuernden Gewinn durch Anrechnung (§ 35 EStG).
- Grundsteuer: Wenn du ein Betriebsgebäude besitzt, ist die darauf entfallende Grundsteuer betrieblich abzugsfähig.
Fazit
Die meisten Steuern, die du als Selbstständiger in Deutschland zahlst, sind nicht direkt abzugsfähig.
Ausnahmen: Sozialversicherungsbeiträge und kommunale Steuern für Betriebsgebäude.
Steuern sind eine Folge deines Gewinns, nicht seine Voraussetzung. Ausgaben, die tatsächlich für die Erzielung von Einnahmen notwendig sind, wie Sozialversicherungsbeiträge, sind dagegen abzugsfähig.