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Renovierung
wie einfach absetzbar
Als Selbstständiger kannst du Renovierungskosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Handelt es sich um Renovierungen in deinen betrieblich genutzten Räumen – zum Beispiel Büro, Werkstatt oder Ladengeschäft – gelten die Ausgaben als Betriebsausgaben und mindern deinen Gewinn. Bei gemischt genutzten Immobilien kannst du die anteiligen Kosten für den beruflich genutzten Bereich absetzen. Wichtig ist eine klare Trennung zwischen privaten und betrieblichen Bereichen sowie die sorgfältige Dokumentation aller Rechnungen und Arbeitsnachweise.
Für Selbstständige gilt: Wenn Renovierungen im betrieblichen Bereich erfolgen, sind diese meistens als Betriebsausgaben absetzbar und fallen nicht z.B. unter haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen für private Haushalte.