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Rauchmelder in der Steuererklärung

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
Häufigkeit1x pro Jahr
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Rauchmelder sind in Deutschland Pflicht. Aber kannst du die Kosten steuerlich absetzen? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Privat genutzte Wohnung

Wenn du Rauchmelder in deiner privaten Wohnung installierst, kannst du die Kosten nur eingeschränkt geltend machen. Über § 35a EStG („haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“) lassen sich lediglich die Arbeitskosten für den Einbau steuerlich absetzen. Materialkosten wie die Rauchmelder selbst erkennt das Finanzamt nicht an.

Wichtig:

  • Zahlung unbar per Überweisung.
  • Arbeits- und Materialkosten müssen klar getrennt auf der Rechnung stehen.
  • Maximal 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, sind absetzbar.

Geschäftlich genutzte Räume

Anders sieht es aus, wenn du Rauchmelder für dein Büro, deine Praxis oder deine Gewerberäume anschaffst. In diesem Fall gelten sie als voll abziehbare Betriebsausgabe.

  • Geräte + Installation: komplett als Betriebsausgabe ansetzbar.
  • Umsatzsteuer: kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.
  • Die Kosten mindern direkt deinen Gewinn.

Das gilt auch, wenn du in deinem Wohnhaus ein abgeschottetes Arbeitszimmer oder ein Büro mit separatem Eingang hast – der geschäftliche Anteil ist steuerlich absetzbar.


💡 Tipp: Wenn du sowohl privat als auch geschäftlich genutzte Räume in einem Gebäude hast (z. B. Büro im Eigenheim), lohnt sich eine klare Abgrenzung. Lass dir die Handwerkerrechnung für den Einbau der Rauchmelder nach Räumen aufschlüsseln. So kannst du den betrieblichen Teil problemlos als Betriebsausgabe verbuchen und den privaten Teil über § 35a EStG geltend machen.
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