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Private Miete
wie einfach absetzbar
Wenn du selbstständig bist und von zu Hause arbeitest, zahlst du nicht nur mit deiner Zeit, sondern auch mit deiner Miete. Viele stellen sich deshalb die Frage: Kann ich meine private Miete steuerlich geltend machen?
Die Antwort: Ja, aber nur, wenn du ein Arbeitszimmer hast, das bestimmte Bedingungen erfüllt.
Voraussetzungen: Was zählt als absetzbares Arbeitszimmer?
Wenn du einen abgeschlossenen Raum in deiner Wohnung oder deinem Haus hast, den du ausschließlich beruflich nutzt, kannst du diesen als häusliches Arbeitszimmer absetzen.
Wichtig:
- Es muss ein separater Raum sein (nicht nur eine Arbeitsecke im Wohnzimmer)
- Du nutzt ihn nahezu ausschließlich für deine Arbeit
- Keine private Mitnutzung – auch nicht teilweise
Wie viel Miete kannst du absetzen?
Wenn du ein absetzbares Arbeitszimmer hast, kannst du anteilig folgende Kosten absetzen:
- Miete (Kaltmiete + Nebenkosten)
- Strom, Heizung, Wasser
- Müllabfuhr, Grundsteuer (über die Nebenkosten)
- Hausratversicherung (anteilig)
Die Höhe berechnest du anteilig nach Fläche:
(Fläche des Arbeitszimmers) ÷ (Gesamtwohnfläche) = Prozentsatz der absetzbaren Kosten
Beispiel:
Wohnung: 80 m²
Arbeitszimmer: 16 m² → 20 % der Mietkosten sind absetzbar
Wann lohnt sich das
✅ Wenn dein Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit ist → volle Absetzbarkeit der anteiligen Kosten
✅ Wenn du keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hast (z. B. Homeoffice-Tage) → bis zu 1.260 € pro Jahr absetzbar
❌ Wenn du nur eine Ecke nutzt oder das Zimmer auch privat verwendest → nicht absetzbar
Fazit: Lohnt sich das?
✅ Ja, wenn du ein echtes Arbeitszimmer hast
✅ Ja, wenn deine Miete hoch ist und du überwiegend von zu Hause arbeitest
❌ Nein, wenn du nur in der Küche oder auf dem Sofa arbeitest