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Medikamente absetzen als Selbstständiger – geht das?

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
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Husten, Grippe, Rückenschmerzen – wenn du selbstständig bist, musst du oft auch krank noch funktionieren. Klar, dass du dann manchmal Medikamente brauchst. Aber: Kannst du diese Kosten auch steuerlich absetzen?

Die Antwort: Nicht immer, aber manchmal schon. Und dann musst du ganz genau wissen, wie du vorgehen musst.

Medikamente in der Steuer: Das musst du wissen

Als Selbstständige:r kannst du Medikamente nicht pauschal als Betriebsausgabe absetzen, selbst wenn du sie brauchst, um weiterzuarbeiten. Der Grund: Das Steuerrecht sieht Medikamente grundsätzlich als private Gesundheitskosten, nicht als beruflich veranlasste Ausgabe.

Aber es gibt Ausnahmen. Und genau da wird es interessant.

Wann du Medikamente absetzen kannst

1. Als außergewöhnliche Belastung

Wenn du krank bist und dafür Medikamente brauchst, kannst du diese Kosten ggf. als außergewöhnliche Belastung in deiner Einkommensteuererklärung angeben.

Dafür gelten folgende Bedingungen:

  • Du brauchst ein ärztliches Rezept oder Attest
  • Die Medikamente müssen medizinisch notwendig sein
  • Du musst die Kosten selbst tragen (nicht von der Kasse erstattet)
  • Du musst die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten (abhängig von Einkommen & Familienstand)

Was zählt:
– Antibiotika, Schmerzmittel, Salben etc. (nur mit Rezept)
– Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten
– Keine frei verkäuflichen Präparate ohne ärztliche Verordnung

2. Bei beruflich bedingten Erkrankungen (selten)

In sehr speziellen Fällen kann ein Medikament auch als Betriebsausgabe abgesetzt werden, z. B. bei einer typischen Berufskrankheit, die direkt aus deiner Tätigkeit resultiert.

Beispiel:
Ein:e selbstständige:r Lackierer:in entwickelt eine Allergie durch die tägliche Arbeit mit Lösungsmitteln und braucht regelmäßig Medikamente, mit Attest und beruflichem Nachweis. Das ist aber die absolute Ausnahme. In den meisten Fällen bleiben Medikamente privat und kommen nur als außergewöhnliche Belastung infrage.



💡 Tipp: Auch Zahnbehandlungen oder Physio kannst du unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung absetzen wichtig ist immer: medizinische Notwendigkeit + Nachweis.
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