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Material- und Rohstoffkosten
Steuerprüfung Risiko
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Material- und Rohstoffkosten können in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Für eine Künstlerin, können dies z.B. Farben und Leinwände sein. Für einen Handwerker sind es z.B. Ziegel, Beton, Fliesen.
Beispiele für Material- und Rohstoffkosten, die Selbstständige als Betriebsausgaben absetzen können, sind:
- Produktionsmaterialien: Rohstoffe und andere Materialien, die zur Herstellung von Produkten verwendet werden.
- Werkzeuge und Geräte: Werkzeuge, Maschinen oder Geräte, die für die Geschäftstätigkeit benötigt werden.
- Verbrauchsmaterialien: Büromaterial, Druckerpapier, Tintenpatronen und ähnliches, die im laufenden Betrieb verwendet werden.
- Zutaten für Gastronomie und Lebensmittelherstellung: Kosten für Lebensmittel, Gewürze, Zutaten und Verpackungsmaterialien für Restaurants, Catering-Services oder Lebensmittelproduzenten.
- Elektronische Komponenten: Kosten für elektronische Bauteile und Komponenten, die in der Elektronikherstellung oder Reparatur benötigt werden.
💡Es ist wichtig, alle Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und Belege aufzubewahren, um im Falle einer Steuerprüfung nachweisen zu können, dass die abgesetzten Kosten tatsächlich betrieblich verursacht wurden.
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