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Kosten für die Kantine absetzen
wie einfach absetzbar
Darf man als Selbstständiger die tägliche Verpflegung – also z. B. gelieferte Mittagessen oder Team-Lunches – steuerlich absetzen? Ja, aber nicht uneingeschränkt. In Deutschland gelten für Mahlzeiten besondere steuerliche Regelungen, die zwischen betrieblich veranlasster Bewirtung, eigener Verpflegung und kantinenähnlichen Mahlzeiten unterscheiden.
Was ist mit „Kantine“ gemeint?
In diesem Kontext bedeutet „Kantine“ nicht die Mensa eines Unternehmens, sondern die tägliche Verpflegung im Arbeitsalltag: etwa ein gelieferter Lunch über Lieferdienste wie Lieferando, UberEats oder Wolt, den du selbst isst oder mit deinem Team teilst. Diese Ausgaben können – je nach Situation – anteilig als Betriebsausgabenabgesetzt werden.
Grundregel: Eigene Mahlzeiten sind in der Regel nicht absetzbar
Die eigene Verpflegung gilt in Deutschland grundsätzlich als privat veranlasst – selbst wenn du während der Arbeit isst. Der Fiskus geht davon aus, dass Essen zur privaten Lebensführung gehört (§ 12 Nr. 1 EStG). Das bedeutet:
Dein eigenes Mittagessen ist normalerweise nicht steuerlich absetzbar.
Wann können Essenskosten trotzdem abgesetzt werden?
1. Bewirtung von Kunden oder Geschäftspartnern
Wenn du Mahlzeiten für Dritte (z. B. Kunden oder Geschäftspartner) bereitstellst oder einlädst, gelten diese Ausgaben als geschäftliche Bewirtungskosten. Dabei sind:
- 70 % der Kosten als Betriebsausgabe abziehbar
- Vorsteuerabzug möglich, wenn korrekt dokumentiert
- Ein Bewirtungsbeleg mit Anlass, Ort, Teilnehmern und Unterschrift ist zwingend nötig
2. Mahlzeiten für Mitarbeiter oder das Team
Stellst du Mitarbeitern oder freien Teammitgliedern regelmäßig Essen bereit, kannst du diese Ausgaben unter Umständen als Sachzuwendung oder im Rahmen einer betrieblichen Verpflegungspauschale absetzen – teilweise auch als Lohnbestandteil, wenn steuerlich korrekt ausgestaltet.
- Pauschale Verpflegungsgelder gelten ggf. als lohnsteuerpflichtig
- Für kleine Teams sind Essenslieferungen im Sinne einer „Kantine“ möglich – steuerlich jedoch sensibel zu behandeln
Situation | Absetzbarkeit | Vorsteuerabzug |
---|---|---|
Eigene Mahlzeiten (Mittagessen) | ❌ Nicht absetzbar | ❌ Nein |
Mahlzeiten für Kunden / Geschäftspartner | ✅ 70 % absetzbar | ✅ Ja |
Mahlzeiten für Team / Mitarbeiter | ✅ Eingeschränkt möglich | ❌/✅ Abhängig |
Wenn du regelmäßig Essen bestellst oder bereitstellst, nutze eine klare Kategorisierung in deiner Buchhaltung – etwa:
„Verpflegung“, „Bewirtungskosten“ oder „Sachzuwendung“, je nach Fall. Steuer-Tools wie Accountable helfen dir, diese richtig zuzuordnen.