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Kosten für die Kantine absetzen

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
Abgesetzt von58% aller SelbstständigenEmpfohlen von47% aller SelbstständigenWürdest du diese Ausgabe empfehlen?Setzt du diese Ausgabe ab?

Darf man als Selbstständiger die tägliche Verpflegung – also z. B. gelieferte Mittagessen oder Team-Lunches – steuerlich absetzen? Ja, aber nicht uneingeschränkt. In Deutschland gelten für Mahlzeiten besondere steuerliche Regelungen, die zwischen betrieblich veranlasster Bewirtungeigener Verpflegung und kantinenähnlichen Mahlzeiten unterscheiden.

Was ist mit „Kantine“ gemeint?

In diesem Kontext bedeutet „Kantine“ nicht die Mensa eines Unternehmens, sondern die tägliche Verpflegung im Arbeitsalltag: etwa ein gelieferter Lunch über Lieferdienste wie Lieferando, UberEats oder Wolt, den du selbst isst oder mit deinem Team teilst. Diese Ausgaben können – je nach Situation – anteilig als Betriebsausgabenabgesetzt werden.

Grundregel: Eigene Mahlzeiten sind in der Regel nicht absetzbar

Die eigene Verpflegung gilt in Deutschland grundsätzlich als privat veranlasst – selbst wenn du während der Arbeit isst. Der Fiskus geht davon aus, dass Essen zur privaten Lebensführung gehört (§ 12 Nr. 1 EStG). Das bedeutet:
Dein eigenes Mittagessen ist normalerweise nicht steuerlich absetzbar.

Wann können Essenskosten trotzdem abgesetzt werden?

1. Bewirtung von Kunden oder Geschäftspartnern

Wenn du Mahlzeiten für Dritte (z. B. Kunden oder Geschäftspartner) bereitstellst oder einlädst, gelten diese Ausgaben als geschäftliche Bewirtungskosten. Dabei sind:

  • 70 % der Kosten als Betriebsausgabe abziehbar
  • Vorsteuerabzug möglich, wenn korrekt dokumentiert
  • Ein Bewirtungsbeleg mit Anlass, Ort, Teilnehmern und Unterschrift ist zwingend nötig

2. Mahlzeiten für Mitarbeiter oder das Team

Stellst du Mitarbeitern oder freien Teammitgliedern regelmäßig Essen bereit, kannst du diese Ausgaben unter Umständen als Sachzuwendung oder im Rahmen einer betrieblichen Verpflegungspauschale absetzen – teilweise auch als Lohnbestandteil, wenn steuerlich korrekt ausgestaltet.

  • Pauschale Verpflegungsgelder gelten ggf. als lohnsteuerpflichtig
  • Für kleine Teams sind Essenslieferungen im Sinne einer „Kantine“ möglich – steuerlich jedoch sensibel zu behandeln
SituationAbsetzbarkeitVorsteuerabzug
Eigene Mahlzeiten (Mittagessen)❌ Nicht absetzbar❌ Nein
Mahlzeiten für Kunden / Geschäftspartner✅ 70 % absetzbar✅ Ja
Mahlzeiten für Team / Mitarbeiter✅ Eingeschränkt möglich❌/✅ Abhängig

Wenn du regelmäßig Essen bestellst oder bereitstellst, nutze eine klare Kategorisierung in deiner Buchhaltung – etwa:
„Verpflegung“, „Bewirtungskosten“ oder „Sachzuwendung“, je nach Fall. Steuer-Tools wie Accountable helfen dir, diese richtig zuzuordnen.


🍝💡Umsatzsteuer bei Kantinenkosten: In den meisten Fällen ist bei der eigenen Verpflegung kein Vorsteuerabzug möglich, weil es sich um nicht abzugsfähige Ausgaben handelt. Bei Bewirtungskosten für Dritte ist die Vorsteuer jedoch abzugsfähig, wenn du eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorlegen kannst.
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