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Kosten für die Erstellung einer Website
Steuerprüfung Risiko
wie einfach absetzbarHäufigkeit1x pro Jahr
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Du kannst als Selbstständige:r die Kosten für die Erstellung einer geschäftlichen Website als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Diese Kosten kannst du dabei steuerlich absetzen:
- Design und Programmierung
- Hosting
- Kauf von Themes oder Plugins
- Domainregistrierung
Beachte, dass es sich bei der Website-Erstellung in der Regel um ein „immaterielles Wirtschaftsgut“ handelt, das über die Zeit abgeschrieben werden muss. Informiere dich über die entsprechenden Abschreibungsregeln und nutze die Abschreibungen für die steuerliche Entlastung.
💡Wenn du deine Website im Laufe der Zeit aktualisierst oder einen Relaunch durchführst, berücksichtige auch diese Kosten als betriebliche Ausgaben.
Halte außerdem sämtliche Belege und Rechnungen für die Website-Erstellung sorgfältig fest, um einen Nachweis für die betriebliche Nutzung zu haben.
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