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Kinder steuerlich absetzen als Selbstständiger
wie einfach absetzbar
Wenn du selbstständig bist und Kinder hast, kannst du auch steuerlich von deiner Familiensituation profitieren. Denn: Kinder kosten Geld und das erkennt der Staat auch an. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du deine Kinder in der Steuererklärung geltend machen kannst.
Kinderfreibetrag vs. Kindergeld
Grundsätzlich gilt: Du bekommst entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Was sich für dich mehr lohnt, prüft das Finanzamt automatisch im sogenannten Günstigerprüfungsverfahren. Als Selbstständige:r musst du dich also nicht selbst entscheiden.
💡 Der Kinderfreibetrag lag im Jahr 2024 bei insgesamt 6.384€ pro Kind (je 3.192€ pro Elternteil). Zusätzlich kommt noch der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.928€ pro Kind dazu.
Das bedeutet: Bis zu 9.312€ pro Kind können dein zu versteuerndes Einkommen senken – allerdings nur dann, wenn das Kindergeld rechnerisch weniger Entlastung bringen würde.
Betreuungskosten absetzen
Wenn dein Kind unter 14 Jahre alt ist, kannst du zwei Drittel der Betreuungskosten (z. B. für Kita, Tagesmutter, Hort) steuerlich geltend machen – bis zu 4.000€ pro Jahr und Kind. Die Voraussetzung: Die Betreuung muss beruflich veranlasst sein. Das gilt für Selbstständige genauso wie für Angestellte.
❗ Was zählt:
✅ Beiträge zur Kita, Hort, Tagespflege
✅ Betreuung durch Au-pair (nur Betreuungsanteil!)
✅ Nachweis über Zahlung auf ein Konto (bar geht nicht!)
Was nicht zählt: Verpflegung, Nachhilfe oder Feriencamps.
Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder
Wenn du für deine Kinder freiwillige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlst (z. B. in der privaten Versicherung), kannst du diese Beiträge ebenfalls als Sonderausgaben absetzen.
Ausbildungsfreibetrag
Wenn dein Kind bereits volljährig ist und nicht mehr zu Hause wohnt, aber sich noch in der Ausbildung befindet, kannst du zusätzlich einen Ausbildungsfreibetrag von 924 € pro Jahr geltend machen.
Kinderbetreuungszeiten & Minijobs
Wenn du jemanden privat beschäftigst, um deine Kinder zu betreuen (z. B. Babysitter mit Anmeldung bei der Minijobzentrale), kannst du die Kosten unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung angeben – mit bis zu 20 % Steuerermäßigung.