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Kfz-Steuer und Zulassungskosten steuerlich absetzen
wie einfach absetzbar
Gute Nachrichten für Selbstständige: Kfz-Steuer und Zulassungskosten zählen zu den betrieblich veranlassten Fahrzeugkosten – und sind somit steuerlich absetzbar, sofern das Fahrzeug (teilweise) betrieblich genutzt wird.
Was ist absetzbar – und in welchem Umfang?
Wenn du dein Auto zu 70 % beruflich nutzt, kannst du auch 70 % der Kfz-Steuer und Zulassungskosten als Betriebsausgabe ansetzen. Die restlichen 30 % gelten als privat veranlasst und sind steuerlich nicht relevant.
Die Abzugsfähigkeit richtet sich also nicht nach CO₂-Werten oder einer Formel, wie z. B. in Belgien – sondern rein nach dem Anteil der betrieblichen Nutzung in Deutschland.
1. Kfz-Steuer absetzen
Die jährlich fällige Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt erhoben und hängt von folgenden Faktoren ab:
- Hubraum
- CO₂-Ausstoß
- Kraftstoffart (Benzin, Diesel, Elektro)
- Erstzulassung
Diese Steuer ist anteilig als Betriebsausgabe abziehbar, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Beispiel:
Nutzen = 80 % betrieblich → 80 % der Kfz-Steuer absetzbar.
2. Zulassungskosten absetzen
Die einmalige Kfz-Zulassungsgebühr, die bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle anfällt (i. d. R. 30–60 €), ist ebenfalls abziehbar, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird.
Auch hier gilt: nur anteilig entsprechend der Nutzung. Wird der Wagen zu 100 % betrieblich genutzt, sind die vollen Zulassungskosten Betriebsausgaben.
3. Weitere absetzbare Fahrzeugkosten für Selbstständige
Du kannst die meisten Kosten rund um dein Auto absetzen – sofern du das Fahrzeug betrieblich nutzt. Dazu gehören:
- Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko)
- Reparaturen und Wartung
- Tanken oder Stromkosten für E-Autos
- Leasingraten oder Abschreibung (bei Kauf)
- Zinsen aus einem Autokredit
- Fahrzeugzubehör (z. B. Dachträger, Schutzfolie)
- Parkgebühren (sofern beruflich veranlasst)
Fahrtenbuch oder 1%-Regelung?
Wenn du dein Fahrzeug auch privat nutzt, musst du die berufliche Nutzung nachweisen – z. B. mit:
- einem Fahrtenbuch
- oder der pauschalen 1 %-Regelung (bei Firmenwagen)
Nur so kannst du die Kosten korrekt steuerlich geltend machen.
Was nicht absetzbar ist:
- Kfz-Steuer für rein privat genutzte Fahrzeuge
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → hier greift die Entfernungspauschale (§ 9 EStG)
- Knöllchen & Bußgelder (z. B. wegen Falschparkens)
Beispielrechnung (Kfz-Steuer bei 70 % beruflicher Nutzung):
Posten | Betrag | Abzugsfähig (70 %) |
---|---|---|
Kfz-Steuer jährlich | 180 € | 126 € Betriebsausgabe |
Zulassungskosten | 50 € | 35 € Betriebsausgabe |
Als Selbstständiger in Deutschland kannst du Kfz-Steuer, Zulassungskosten und viele weitere Fahrzeugkosten anteilig absetzen – je nach beruflicher Nutzung des Fahrzeugs. Ein sauberes Fahrtenbuch lohnt sich!