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Kfz-Steuer und Zulassungskosten steuerlich absetzen

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
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Gute Nachrichten für Selbstständige: Kfz-Steuer und Zulassungskosten zählen zu den betrieblich veranlassten Fahrzeugkosten – und sind somit steuerlich absetzbar, sofern das Fahrzeug (teilweise) betrieblich genutzt wird.

Was ist absetzbar – und in welchem Umfang?

Wenn du dein Auto zu 70 % beruflich nutzt, kannst du auch 70 % der Kfz-Steuer und Zulassungskosten als Betriebsausgabe ansetzen. Die restlichen 30 % gelten als privat veranlasst und sind steuerlich nicht relevant.

Die Abzugsfähigkeit richtet sich also nicht nach CO₂-Werten oder einer Formel, wie z. B. in Belgien – sondern rein nach dem Anteil der betrieblichen Nutzung in Deutschland.

1. Kfz-Steuer absetzen

Die jährlich fällige Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt erhoben und hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Hubraum
  • CO₂-Ausstoß
  • Kraftstoffart (Benzin, Diesel, Elektro)
  • Erstzulassung

Diese Steuer ist anteilig als Betriebsausgabe abziehbar, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Beispiel:
Nutzen = 80 % betrieblich → 80 % der Kfz-Steuer absetzbar.

2. Zulassungskosten absetzen

Die einmalige Kfz-Zulassungsgebühr, die bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle anfällt (i. d. R. 30–60 €), ist ebenfalls abziehbar, wenn das Fahrzeug betrieblich genutzt wird.

Auch hier gilt: nur anteilig entsprechend der Nutzung. Wird der Wagen zu 100 % betrieblich genutzt, sind die vollen Zulassungskosten Betriebsausgaben.

3. Weitere absetzbare Fahrzeugkosten für Selbstständige

Du kannst die meisten Kosten rund um dein Auto absetzen – sofern du das Fahrzeug betrieblich nutzt. Dazu gehören:

  • Kfz-Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko)
  • Reparaturen und Wartung
  • Tanken oder Stromkosten für E-Autos
  • Leasingraten oder Abschreibung (bei Kauf)
  • Zinsen aus einem Autokredit
  • Fahrzeugzubehör (z. B. Dachträger, Schutzfolie)
  • Parkgebühren (sofern beruflich veranlasst)

Fahrtenbuch oder 1%-Regelung?

Wenn du dein Fahrzeug auch privat nutzt, musst du die berufliche Nutzung nachweisen – z. B. mit:

  • einem Fahrtenbuch
  • oder der pauschalen 1 %-Regelung (bei Firmenwagen)

Nur so kannst du die Kosten korrekt steuerlich geltend machen.

Was nicht absetzbar ist:

  • Kfz-Steuer für rein privat genutzte Fahrzeuge
  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → hier greift die Entfernungspauschale (§ 9 EStG)
  • Knöllchen & Bußgelder (z. B. wegen Falschparkens)

Beispielrechnung (Kfz-Steuer bei 70 % beruflicher Nutzung):

PostenBetragAbzugsfähig (70 %)
Kfz-Steuer jährlich180 €126 € Betriebsausgabe
Zulassungskosten50 €35 € Betriebsausgabe

Als Selbstständiger in Deutschland kannst du Kfz-Steuer, Zulassungskosten und viele weitere Fahrzeugkosten anteilig absetzen – je nach beruflicher Nutzung des Fahrzeugs. Ein sauberes Fahrtenbuch lohnt sich!


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