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Kann man Standgebühren von der Steuer absetzen?

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
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Ja, Standgebühren können als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn sie unmittelbar mit deiner selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen.

Grundprinzip

Nach § 4 Abs. 4 EStG sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, als Betriebsausgaben abziehbar. Das heißt: Kosten, die entstehen, um deine Einnahmen zu erzielen oder deine Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten, mindern deinen Gewinn.

Beispiele für absetzbare Standgebühren

  • Messe- oder Marktstände: Wenn du als Händler:in auf Messen, Wochenmärkten oder Fachmessen vertreten bist, sind die Standgebühren Betriebsausgaben.
  • Kunsthandwerk oder Food-Trucks: Standmieten auf Veranstaltungen oder in Einkaufszentren sind absetzbar.

Wichtig: Der Stand muss eindeutig für die geschäftliche Tätigkeit genutzt werden. Private Nutzung ist nicht absetzbar.

Belege und Dokumentation

  • Rechnungen/Quittungen über die Standgebühr aufbewahren
  • Datum, Ort und Zweck dokumentieren (z. B. „Teilnahme an der Messe XY zur Bewerbung von Produkt Z“)
  • Wenn der Stand nur teilweise geschäftlich genutzt wird, muss der private Anteil herausgerechnet werden.

Steuerliche Behandlung

  • Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder im Gewerbebetrieb in der Bilanz ansetzen
  • Mindert direkt den zu versteuernden Gewinn

💡 Tipp: Falls du regelmäßig auf Messen oder Märkten stehst, kannst du auch weitere Kosten wie Transport, Messepersonal oder Werbung mit der Standmiete zusammen als Betriebsausgaben absetzen.
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