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iPad absetzen als Selbstständiger – so geht’s
wie einfach absetzbar
Ein iPad ist für viele Selbstständige ein echter Allrounder – zum Schreiben, Zeichnen, Präsentieren oder für Kundentermine unterwegs. Kein Wunder also, dass das Tablet zu den häufigen Betriebsausgaben zählt.
Aber darfst du ein Tablet wie ein iPad einfach so von der Steuer absetzen? Die kurze Antwort: Ja, wenn du es nachweislich beruflich nutzt. Die gute Nachricht: Das ist bei vielen Selbstständigen der Fall.
Wie kannst du das iPad absetzen?
Ob iPad, MacBook oder Monitor: Technik gilt als Arbeitsmittel, wenn sie zur Ausübung deiner selbstständigen Tätigkeit dient. Du kannst es dann als Betriebsausgabe angeben, also als Kosten, die deinen Gewinn und damit deine Steuerlast senken.
Es gibt zwei Wege, dein iPad steuerlich geltend zu machen:
1. iPad sofort abschreiben (Geringwertiges Wirtschaftsgut)
Wenn dein iPad oder Tablet nicht mehr als 800 € netto (952 € brutto) gekostet hat, kannst du es sofort komplett im Jahr der Anschaffung absetzen.
💡 Diese Variante ist die einfachste, denn du brauchst keinen Abschreibungsplan und kannst die Kosten direkt in der EÜR verbuchen.
2. Abschreibung über 3 Jahre
Liegt der Kaufpreis über der 800 €-Grenze, musst du das iPad als Wirtschaftsgut angeben und die Kosten über drei Jahre abschreiben. Die jährliche Abschreibung richtet sich dann nach dem Netto-Kaufpreis geteilt durch drei.
Beispiel:
iPad Pro für 1.200 € netto → 400 € Betriebsausgabe pro Jahr.
Wichtig: berufliche Nutzung nachweisen
Das iPad darf nicht überwiegend privat genutzt werden. Eine mindestens 90 % berufliche Nutzung ist ideal, um bei einer Steuerprüfung auf der sicheren Seite zu sein.
Was hilft:
✅ iPad auf die Firma kaufen
✅ Auf Nachfrage berufliche Apps, Tools, E-Mails, Präsentationen nachweisen
✅ Bei gemischter Nutzung: nur den beruflichen Anteil anteilig absetzen