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Instandhaltung und Reparaturen

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Selbstständige können Instandhaltungs- und Reparaturkosten als Betriebsausgaben absetzen. Dazu können folgende Ausgaben gehören:

  • Kleine Reparaturen an Büromöbeln, technischen Geräten, Fahrzeugen oder Produktionsmaschinen
  • Kosten für regelmäßige Wartungen und Inspektionen
  • Instandhaltung von Gebäuden, z.B. Reparaturen von Dach, Fassade, Heizung etc.
  • Ausgaben für die Reparatur von Firmenwagen oder anderen betrieblichen Fahrzeugen
  • Ausgaben für die Wartung und Aktualisierung von betrieblicher Software


So kannst du diese Kosten optimal nutzen: 1. Achte darauf, dass du die Kosten klar zwischen betrieblichen und privaten Ausgaben trennst. Nur die Kosten, die direkt für dein Unternehmen entstehen, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 2. Halte Instandhaltungs- und Reparaturkosten sorgfältig fest. Belege wie Rechnungen oder Quittungen sollten gut aufbewahrt werden, um bei Bedarf einen Nachweis für die betriebliche Verwendung zu haben. Unterschiedliche Kategorien beachten: Instandhaltungs- und Reparaturkosten können sich auf verschiedene Bereiche deines Unternehmens beziehen, wie zum Beispiel Büroeinrichtung, Maschinen, Fahrzeuge oder Geschäftsimmobilien. Beachte die jeweiligen Kategorien, um die Kosten korrekt zuzuordnen. Sofortabzug oder Abschreibung: Kleine Reparaturen und Wartungsarbeiten können in der Regel als Betriebsausgaben sofort in voller Höhe abgesetzt werden. Größere Instandhaltungen und Reparaturen an Anlagevermögen können hingegen unter Umständen als Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt werden. Besondere Regelungen beachten: Manchmal gibt es besondere steuerliche Regelungen für Instandhaltungs- und Reparaturkosten, zum Beispiel bei Gebäuden oder bestimmten Wirtschaftsgütern. Informiere dich über mögliche Sonderregelungen, um Steuervorteile optimal zu nutzen.
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