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Hochzeitsgeschenk absetzen – geht das als Selbstständiger?
wie einfach absetzbar
Eine Hochzeit steht an und du willst als Chef:in, Kolleg:in oder Geschäftspartner:in ein Geschenk machen? Schön! In manchen Fällen kannst du das sogar steuerlich absetzen. Aber: Es gibt klare Regeln, wann und in welcher Höhe das Finanzamt mitspielt.
Hochzeitsgeschenk für Mitarbeiter
Wenn ein:e Mitarbeiter:in heiratet, darfst du als Selbstständige:r ein Geschenk machen. Das gilt steuerlich als Sachzuwendung aus persönlichem Anlass.
✅ Du kannst bis zu 60 € (brutto) pro Anlass als Betriebsausgabe geltend machen.
✅ Die Pauschalversteuerung kannst du übernehmen, musst aber nicht.
✅ Wichtig: Es muss ein persönlicher Anlass sein (z. B. Hochzeit, Geburt, Jubiläum).
💡 Beispiel: Du schenkst deiner Mitarbeiterin einen Hotelgutschein im Wert von 50 €. → Absetzbar als Betriebsausgabe. Wichtig: Quittung und Anlass notieren.
Hochzeitsgeschenk für Geschäftspartner
Bei Geschäftspartner:innen oder Kund:innen gilt: Kleine Geschenke sind erlaubt, aber sie zählen zu den betrieblichen Geschenken und unterliegen strengeren Regeln.
✅ Maximal 50 € netto pro Jahr und Empfänger:in
✅ Es muss sich um ein beruflich motiviertes Geschenk handeln, also z. B. aus Kundenpflegegründen
❌ Kein Geldgeschenk
✅ Mit Namen dokumentieren und aufbewahren
💡 Tipp: Ein Buch, ein Weinpaket oder ein schöner Bildband, ideal sind Geschenke mit sachlichem, aber persönlichem Charakter.
Hochzeitsgeschenk im privaten Umfeld?
Wenn du privat zur Hochzeit eingeladen bist, z. B. bei Freund:innen oder Familie, kannst du das Geschenk nicht absetzen. Auch dann nicht, wenn du selbstständig bist.
Was kann bei einer Steuerprüfung verlangt werden?
- Belege über Kauf oder Gutschein
- Notiz zum Anlass und zur beschenkten Person
- Bei Geschäftspartner:innen: Dokumentation in der Geschenkedatei
- Keine Bargeldgeschenke oder rein privaten Anlässe