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Heimbatterie
Steuerprüfung Risiko
wie einfach absetzbar
wie einfach absetzbar
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Die Kosten für eine Heimbatterie steuerlich abzusetzen, ist für Selbstständige in den meisten Fällen nicht empfehlenswert.
Der Grund: Eine private Heimbatterie wird in der Regel zur Stromspeicherung im Haushalt genutzt und fällt damit klar in den privaten Lebensbereich. Ausgaben, die der privaten Lebensführung dienen, sind nach § 12 EStG nicht abzugsfähig.
Ausnahmefälle
Eine steuerliche Absetzbarkeit kommt nur dann in Betracht, wenn:
- Die Heimbatterie nachweislich betrieblich genutzt wird.
Beispiel: Die Batterie ist fest mit der betrieblich genutzten Immobilie oder den Geschäftsräumen verbunden und versorgt überwiegend den betrieblichen Stromverbrauch. - Eine saubere Aufteilung zwischen privat und betrieblich erfolgt.
In diesem Fall könnte eine anteilige Abschreibung der Anschaffungskosten in Betracht kommen. Dazu ist jedoch eine exakte Dokumentation der Nutzung erforderlich, was in der Praxis schwer nachzuweisen ist. - Photovoltaik-Anlagen im Betriebsvermögen
Wird die PV-Anlage samt Speicher eindeutig dem Betriebsvermögen zugeordnet, können die Kosten (Anschaffung, Abschreibung, Betriebskosten) steuerlich berücksichtigt werden. Hierbei prüft das Finanzamt aber sehr streng, ob die Anlage tatsächlich überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Warum es schwierig ist
- Bei gemischter Nutzung (privat & betrieblich) wird das Finanzamt in den meisten Fällen den privaten Charakter überwiegen lassen.
- Selbstständige, die aus dem Homeoffice arbeiten, können Stromkosten ohnehin nur anteilig geltend machen, eine Heimbatterie fällt hier nicht separat ins Gewicht.
Fazit
Eine Heimbatterie als Selbstständige:r abzusetzen ist in der Praxis kaum möglich.
Nur wenn sie eindeutig im Betriebsvermögen genutzt wird, kann eine steuerliche Berücksichtigung gelingen. Für die meisten bleibt sie eine private Investition ohne steuerliche Vorteile.
💡Tipp: Was du stattdessen absetzen kannst
Auch wenn die Heimbatterie meist nicht anerkannt wird, kannst du im Zusammenhang mit Energie dennoch Steuervorteile nutzen:
Photovoltaik-Anlage im Betriebsvermögen: Wird die PV-Anlage überwiegend betrieblich genutzt, kannst du Anschaffungskosten und laufende Ausgaben steuerlich geltend machen.
Stromkosten im Homeoffice: Selbstständige dürfen den anteiligen Stromverbrauch fürs Arbeitszimmer oder Büro absetzen.
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