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Hausratversicherung
Steuerprüfung Risiko
wie einfach absetzbar
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Als Selbstständiger kannst du deine Hausratversicherung nicht einfach pauschal von der Steuer absetzen, da sie grundsätzlich als private Sachversicherung gilt und nicht zu den absetzbaren Vorsorgeaufwendungen zählt.
Es gibt aber Ausnahmen: Wenn du zum Beispiel ein häusliches Arbeitszimmer hast, das den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet, kannst du die anteiligen Kosten der Hausratversicherung für dieses Zimmer steuerlich geltend machen. Wichtig ist dabei, dass die berufliche Nutzung klar nachweisbar ist – nur dann erkennt das Finanzamt die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten an.
Überprüfe regelmäßig, welche deiner Versicherungen beruflich bedingt sind – denn viele davon lassen sich steuerlich absetzen. Neben eindeutig beruflichen Versicherungen wie einer Berufshaftpflicht kann auch ein Teil privater Versicherungen, etwa bei beruflicher Nutzung (wie bei der Hausratversicherung mit Arbeitszimmer), anteilig geltend gemacht werden. Eine saubere Trennung zwischen privat und beruflich ist dabei entscheidend. Am besten führst du eine Übersicht über alle laufenden Versicherungen – das spart bares Geld und sorgt für Klarheit.
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