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Steuerprüfung Risiko

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So kannst du Kosten für deine Garage steuerlich geltend machen

Wenn du selbstständig bist und eine Garage nutzt, kannst du die damit verbundenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Denn, ob du die Garage für dein Geschäftsfahrzeug oder zur Lagerung beruflicher Gegenstände nutzt, die Ausgaben können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt werden.

Wann ist die Garage absetzbar?

Die Garage ist steuerlich absetzbar, wenn du sie ausschließlich oder überwiegend für berufliche Zwecke nutzt. Das heißt zum Beispiel:

  • Du parkst dein Geschäftsfahrzeug dort regelmäßig.
  • Du lagerst berufliche Materialien oder Ausrüstung in der Garage.
  • Die Garage dient als Arbeitsplatz, wenn du z. B. als Handwerker dort Werkzeuge und Maschinen unterbringst.

Privat genutzte Garagenanteile sind nicht absetzbar.

Welche Kosten kannst du absetzen?

Du kannst die anteiligen Kosten für Miete, Abschreibung (bei Eigentum), Reparaturen, Versicherungen und Strom absetzen, soweit sie auf den beruflichen Teil der Nutzung entfallen.

Wenn die Garage auf deinem Grundstück steht und du Eigentümer bist, kannst du die Kosten im Rahmen der AfA (Abschreibung für Abnutzung) über mehrere Jahre steuerlich geltend machen.

Fahrtkosten zur Garage

Auch Fahrten von deinem Wohnort zur Garage können, wenn die Garage als beruflich genutzter Stellplatz gilt, als Fahrtkosten angesetzt werden – wichtig zum Beispiel, wenn dein Fahrzeug dort geparkt ist und du von dort aus zu Kunden fährst.


Wenn du die Garage oder den Stellplatz ausschließlich für dein betriebliches Fahrzeug nutzt, kannst du auch zusätzliche Kosten wie Strom für ein E-Auto (z. B. Wallbox) oder Versicherung und Wartung anteilig mit absetzen. Vorausgesetzt, sie stehen in direktem Zusammenhang mit deiner selbstständigen Tätigkeit. Das lohnt sich besonders für E-Fahrzeuge!
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