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Führerschein absetzen: Wann die Fahrschule steuerlich zählt
wie einfach absetzbar
Ein Führerschein ist in der Regel privat veranlasst und damit nicht steuerlich absetzbar. Doch wie so oft im Steuerrecht gibt es Ausnahmen. In bestimmten Fällen erkennt das Finanzamt Fahrschulkosten ganz oder teilweise an – zum Beispiel bei beruflicher Notwendigkeit.
Das kann für Selbstständige gelten, die erst durch den Führerschein bestimmte Tätigkeiten ausüben können (z. B. Kurierdienste, mobile Pflege, Außendienst, landwirtschaftliche Maschinen). Auch bei einem jobbedingten Führerscheinwechsel (z. B. auf Klasse C/CE oder Personenbeförderung) kann eine Absetzbarkeit vorliegen.
Wann du den Führerschein absetzen kannst:
- Du brauchst den Führerschein für deine berufliche Tätigkeit (z. B. als Kurier, Handwerker, Landwirt).
- Ohne den Schein könntest du deine Arbeit gar nicht oder nur eingeschränkt ausüben.
- Der Führerschein ist nicht primär privat genutzt.
- Du kannst den beruflichen Anlass schriftlich belegen (z. B. Auftraggeber verlangt den Schein).
Was absetzbar ist:
✅ Fahrstunden & Theorieunterricht
✅ Prüfungsgebühren
✅ Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest
✅ Passbilder, TÜV-Kosten
Die Kosten für die Fahrschule kannst du nicht immer absetzen, aber wenn du den Führerschein für deine Selbstständigkeit oder deinen Beruf brauchst, sieht es steuerlich deutlich besser aus. Dann könnten die Kosten nämlich als Betriebsausgabe zählen und direkt deinen Gewinn senken. So bleibt dir mehr von der Steuer.