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Frisuerbesuch
wie einfach absetzbarDurchschnittlicher abgesetzter Betrag€ 0 pro tag
Ob der Friseurbesuch als Selbstständiger von der Steuer abgesetzt werden kann, ist eine Frage mit vielen „Kommt drauf an“. Grundsätzlich zählen Ausgaben für die Körperpflege – und dazu gehört auch der Gang zum Friseur – zu den privaten Lebenshaltungskosten und sind damit nicht absetzbar.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Besuch nachweislich aus beruflichen Gründen notwendig ist, etwa bei Personen, die regelmäßig in der Öffentlichkeit stehen, wie Schauspieler:innen, Moderator:innen oder Influencer:innen. Hier muss der berufliche Zusammenhang klar dokumentiert und plausibel begründet werden.
Für die meisten Selbstständigen gilt jedoch: Auch wenn ein gepflegtes Äußeres geschäftlich vorteilhaft ist, bleibt der Haarschnitt steuerlich betrachtet Privatsache.