- Deutsch
Feiern steuerlich absetzen: Betriebspartys, Weihnachtsfeiern & Kundenevents
wie einfach absetzbar
Feiern im beruflichen Kontext können steuerlich relevant sein. Dazu zählen Betriebspartys, Weihnachtsfeiern, Kundenevents oder Teamevents, die einen klaren geschäftlichen Zweck haben.
Das Finanzamt erkennt solche Kosten grundsätzlich als Betriebsausgaben an, aber es gibt Grenzen und Regeln, die du beachten solltest.
💡 Wichtig: Kosten für private Feiern sind nicht absetzbar. Nur beruflich veranlasste Veranstaltungen können steuerlich geltend gemacht werden.
So setzt du Feier-Kosten richtig ab:
1. Geschäftlichen Anlass nachweisen
Die Feier muss einen klaren betrieblichen Zweck haben: Teambuilding, Kundepflege oder Mitarbeiteranerkennung. Halte Datum, Anlass und Teilnehmer fest, um den geschäftlichen Bezug zu dokumentieren.
2. Bewirtungskosten korrekt erfassen
Bewirtungskosten für Kunden oder Geschäftspartner können bis 70 % der Kosten als Betriebsausgabe angesetzt werden. Für reine Mitarbeiterfeiern gibt es eine Pauschale von 110 € pro Teilnehmer und Jahr (z. B. Weihnachtsfeiern).
3. Belege aufbewahren
Rechnungen für Location, Catering, Getränke oder Dekoration solltest du sorgfältig ablegen. Ohne Belege kann das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen.
4. Umsatzsteuer berücksichtigen
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, kannst du die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen – sofern es sich um eine geschäftliche Veranstaltung handelt.
5. Private Kosten trennen
Ausgaben für private Gäste oder rein private Feiern dürfen nicht abgesetzt werden. Trenne die Kosten klar, um Probleme bei der Steuerprüfung zu vermeiden.
Fazit
Feiern können steuerlich absetzbar sein, wenn sie betrieblich veranlasst sind, gut dokumentiert werden und die entsprechenden Pauschalen oder Aufteilungsregeln beachtet werden. So machst du aus einer Party einen steuerlich wirksamen Betriebsausgabenposten.