##page_title_alcoolgifts
100 %

Alkohol und Tabak sind übliche Werbegeschenke. Genau wie bei anderen Werbegeschenken sind diese steuerlich abzugsfähig, wenn die entsprechenden Regeln befolgt werden:
Geschenke an Geschäftspartner können steuerlich abgesetzt werden, wenn das Geschenk aus betrieblichen Gründen erfolgt, keine Gegenleistung damit verbunden ist und die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr als 35 EUR betragen. Sind die Kosten für das Geschenk höher dürfen die Kosten insgesamt nicht abgezogen werden.
💡 Verpackungs- und Versandkosten sind nicht Teil der 35 EUR-Grenze. Die Mehrwertsteuer muss in den 35 Euro nur enthalten sein, wenn der schenkende Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig.
Ab einem Wert von zehn Euro muss der Empfänger und der Anlass in der Buchhaltung erfasst werden.
Der Schenkende kann den Wert des Geschenks mit pauschal 30% versteuern. Andernfalls muss der Empfänger das Geschenk mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.
Bei Geschenken, die nur beruflich genutzt werden können, entfällt die 35-Euro-Freigrenze. Z.B. bei einer beruflichen Spezialsoftware.
Hättest du lieber Tips, die auf deinen Beruf zugeschnitten sind? Das können wir auch gerne für dich machen!
Diese Ausgaben könnten auch wichtig sein
Reisen
Du kannst als Selbständiger, genau wie Angestellte auch, einen Verpflegungsmehraufwand bei einer Geschäftsreise als Pauschale geltend machen: - für An- und Abreisetage gilt (bei...
Mehr erfahren100 %

Reisen
Die Kosten sind vollständig abzugsfähig (natürlich nur, wenn die Reise einen beruflichen Zweck hat). Auch eine Monatskarte kannst du steuerlich absetzen, wenn dies unter dem...
Mehr erfahren100 %


Technologie
Alle Arbeitsmittel, die du zu mehr als 90 % beruflich nutzt, kannst du vollständig in Höhe der Anschaffungskosten absetzen (z.B. Laptop, Smartphone oder Bildschirm). Auch ein...
Mehr erfahren100 %

Wir schicken dir 3 Steuertipps, die du noch nicht kennst
