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Alkohol und Tabak sind übliche Werbegeschenke. Genau wie bei anderen Werbegeschenken sind diese steuerlich abzugsfähig, wenn die entsprechenden Regeln befolgt werden:
Geschenke an Geschäftspartner können steuerlich abgesetzt werden, wenn das Geschenk aus betrieblichen Gründen erfolgt, keine Gegenleistung damit verbunden ist und die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr als 35 EUR betragen. Sind die Kosten für das Geschenk höher dürfen die Kosten insgesamt nicht abgezogen werden.
💡 Verpackungs- und Versandkosten sind nicht Teil der 35 EUR-Grenze. Die Mehrwertsteuer muss in den 35 Euro nur enthalten sein, wenn der schenkende Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig.
Ab einem Wert von zehn Euro muss der Empfänger und der Anlass in der Buchhaltung erfasst werden.
Der Schenkende kann den Wert des Geschenks mit pauschal 30% versteuern. Andernfalls muss der Empfänger das Geschenk mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.
Bei Geschenken, die nur beruflich genutzt werden können, entfällt die 35-Euro-Freigrenze. Z.B. bei einer beruflichen Spezialsoftware.
Hättest du lieber Tips, die auf deinen Beruf zugeschnitten sind? Das können wir auch gerne für dich machen!
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