Absetzbarkeit von Bußgeldern
Nicht steuerl. abziehbar



Diese Kosten sind nicht steuerlich abzugsfähig!
Geldbußen und Strafzahlungen, auch im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit, sind leider nicht abzugsfähig.
💡 Anders sieht es aber mit Rechtsanwaltskosten bezüglich des Bußgeldbescheids aus. Diese lassen sich absetzen!
Hättest du lieber Tips, die auf deinen Beruf zugeschnitten sind? Das können wir auch gerne für dich machen!
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