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Strafzahlungen und Bußgelder


Risiko

Wie wahrscheinlich akzeptiert
Abgesetzt von4 % aller SelbstständigenEmpfohlen von-3 % aller Selbstständigen

Diese Kosten sind nicht steuerlich abzugsfähig!
Geldbußen und Strafzahlungen, auch im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit, sind leider nicht abzugsfähig.


💡 Anders sieht es aber mit Rechtsanwaltskosten bezüglich des Bußgeldbescheids aus. Diese lassen sich absetzen!

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