Absetzbarkeit von Schreibwaren, Tinte, Ordner etc.
100 %

Schreibwaren sind in der Regel eine offensichtliche Betriebsausgabe
Die Kosten für Schreibwaren wie Stifte, Tinte, Ordner und sonstiges Büromaterial sind zu 100% als Betriebsausgaben abziehbar. Voraussetzung ist, dass du die Büromaterialien für deine betriebliche Tätigkeit nutzt. Auch die Ausgaben für Kopierpaper, Visitenkarten, Karteikästen, Heftstreifen, Scheren oder Locher kannst du dann problemlos als Betriebsausgaben geltend machen.
Sollten die Ausgaben über der Grenze von 800 Euro liegen, gelten gegebenenfalls Besonderheiten: Die Kosten müssen dann gegebenenfalls abgeschrieben werden und können nicht sofort in voller Höhe abgezogen werden (sog. Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter).
🔨 Vergiss nicht, einen Beleg oder eine Rechnung anzufordern, um die Mehrwertsteuer zurückzufordern. Ohne ist es unmöglich, die Mehrwertsteuer zurückzufordern.
Hättest du lieber Tips, die auf deinen Beruf zugeschnitten sind? Das können wir auch gerne für dich machen!
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