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Quarantäne aufgrund Corona-Virus


Risiko

Wie wahrscheinlich akzeptiert
Abgesetzt von30 % aller SelbstständigenEmpfohlen von44 % aller Selbstständigen

Der Gewinn im Steuerbescheid bestimmt die Entschädigung
Bei einer durch das Gesundheitsamt angeordneten persönlichen Quarantäne werden auch Selbständige gemäß §56 Infektionsschutzgesetz entschädigt. Die Entschädigung orientiert sich am im Steuerbescheid für das letzte Jahr ausgewiesenen Gewinn. Es muss sich immer um eine offizielle Quarantäne handeln, daher sollte dafür auch das entwprechende Gesundheitsamt kontaktiert werden.


⚠️ Wer im Home-Office arbeiten kann, muss das allerdings auch tun, da jeder verpflichtet ist den entstandenen Schaden zu minimieren.

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