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Pauschalen und Vepflegungsmehraufwendungen

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
Häufigkeit5-10x pro Jahr
Abgesetzt von73% aller SelbstständigenEmpfohlen von87% aller SelbstständigenWürdest du diese Ausgabe empfehlen?Setzt du diese Ausgabe ab?

Verpflegungsmehraufwendungen sind ein guter Ansatz Steuern zu sparen… wenn man sie richtig einsetzt.
Du kannst als Selbständige:r, genau wie Angestellte auch, einen Verpflegungsmehraufwand bei einer Geschäftsreise als Pauschale geltend machen:
– für An- und Abreisetage gilt (bei mehrtägigen Reisen) eine Pauschale von 16 Euro
– bei 8 bis 24 Stunden Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte 16 Euro
– bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit können 32 Euro geltend gemacht werden

Nur, wenn du unter acht Stunden bleibst, kannst du die Pauschale nicht nutzen. Die Reise muss mehr als acht Stunden dauern, also z.B. acht Stunden und acht Minuten.


💡Auch für die Übernachtungskosten im Ausland gibt es Pauschbeträge entsprechend dem Ziel deiner Geschäftsreise. Die genauen Beträge findest du https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2023-11-21-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2024.html hier
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