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Absetzparkeit von Pauschalen

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Absetzbarkeit
100 %

Steuerliches Risiko

Verpflegungsmehraufwendungen sind ein guter Ansatz steuern zu sparen... wenn man sie richtig einsetzt.

Du kannst als Selbständiger, genau wie Angestellte auch, einen Verpflegungsmehraufwand bei einer Geschäftsreise als Pauschale geltend machen: - für An- und Abreisetage gilt (bei mehrtägigen Reisen) eine Pauschale von 14 Euro - bei 8 bis 24 Stunden Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte 14 Euro - bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit können 28 Euro geltend gemacht werden Wenn du genau acht Stunden abrechnest, gibt es gar nichts. Die Reise muss mehr als acht Stunden dauern, also z.B. acht Stunden und acht Minuten.

💡Auch für die Übernachtungskosten im Ausland gibt es Pauschbeträge entsprechend dem Ziel deiner Geschäftsreise. Die genauen Beträge findest du hier: shorturl.at/oqtu0



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