Absetzbarkeit von Essenslieferungen
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Absetzbarkeit
70 %
70 %
Steuerliches Risiko




Auch eine Lieferung von Lieferando kann ein Geschäftsessen sein.
Wenn du einen Geschäftspartner oder Kunden zum Essen in deinem Büro einlädst, ist das steuerlich betrachtet wie ein Bewirtung in einem Restaurant. Du kannst daher 70 % der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben abziehen. Auch die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist in voller Höhe als Vorsteuer abzugsfähig. Eine Bewirtung bei dir zuhause ist allerdings nicht abzugsfähig.
Natürlich musst du immer den beruflichen Charakter der Kosten nachweisen und es gelten die gleichen Regeln wie bei der Bewirtung im Restaurant.
🔨 Die Lieferung muss an deinem Arbeitsplatz erfolgen. Achte also darauf, dass du in deiner Liefer-App einen Unterschied zwischen Wohn- und Arbeitsplatz machst.
Hättest du lieber Tips, die auf deinen Beruf zugeschnitten sind? Das können wir auch gerne für dich machen!
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