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Kunstobjekte
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Ein Kunstwerk ist steuerlich abzugsfähig, wenn es sich wirtschaftlich abnutzt. Ob das Kunstwerk der Abnutzung unterliegt oder an Wert gewinnt hängt für das Finanzamt von der Bekanntheit des Künstlers ab. Allgemein gelten Kunstwerke als Gebrauchskunst, wenn sie mit den Jahren veralten und an Wert verlieren. Dann können die Kosten über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren abgeschrieben werden und die gezahlte Mehrwertsteuer ist als Vorsteuer abzugsfähig.
💡 Neben der Bekanntheit des Künstlers (Kunstpreise, Ausstellungen) ist für die Einstufung als Gebrauchskunst der Kaufpreis (z.B. unter 5.000 EUR) ausschlaggebend.
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