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Kleidung und Accessoires
Wie wahrscheinlich akzeptiertAbgesetzt von68 % aller SelbstständigenEmpfohlen von60 % aller SelbstständigenDurchschnittlicher abgesetzter Betrag500-1000€ pro jahrHäufigkeit4-5x pro jahr
Kleidung ist allgemein nicht nicht steuerlich abzugsfähig.
Die Reinigungskosten für deine Kleidung kannst du nur als Betriebsausgaben ansetzen, wenn es sich um spezielle Berufskleidung handelt. Das ist aber nicht schon bei einem Anzug der Fall – auch nicht, wenn du ihn nur beruflich trägst. Vielmehr muss es sich um eine für die jeweilige Tätigkeit berufstypische Kleidung handeln: die Robe des Anwalts oder Richters, den Arbeitsschutzkittel des Chemielaboranten oder die Uniform des Polizisten.
Handelt es sich um berufstypische Kleidung, deren Anschaffungskosten du abziehen kannst, sind auch die entsprechenden Reinigungskosten abziehbar. Wenn du die Kleidung in die Reinigung gibst, kannst du die Reinigungskosten geltend machen. Voraussetzung ist, dass auf dem Beleg dein Name steht und das Kleidungsstück bezeichnet ist (z.B. „Robe“). Wenn du die Kleidung selber wäschst, wird es komplizierter: Du musst die Reinigungskosten schätzen und plausibel nachweisen.