Absetzbarkeit von Hotelkosten
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Die Reise muss geschäftlich veranlasst sein.
Deine geschäftlich veranlassten Hotelübernachtungen sind steuerlich abzugsfähig. Wenn in der Übernachtung ein Frühstück enthalten ist und der Preis dafür auf der Hotelrechnung erscheint, dann werden diese Kosten von den Übernachtungskosten abgezogen. Wenn der Preis nicht angegeben ist, dann wird die Rechnung pauschal um 4,80 EUR gekürzt.
🥐 Wenn die Frühstückskosten also über der Pauschale von 4,80 Euro liegen, dann kann es sinnvoll sein nur den Gesamtpreis von Übernachtung und Frühstück auf der Rechnung auszuweisen zu lassen z.B. im Rahmen eines Business Packages.
💡 Vergiss außerdem nicht die steuerfreie Auszahlung von Pauschalen:
- für An- und Abreisetage gilt (bei mehrtägigen Reisen) eine Pauschale von 12 Euro
- bei 8 bis 24 Stunden Abwesenheit sind es 12 Euro
- bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit 24 Euro
Hättest du lieber Tips, die auf deinen Beruf zugeschnitten sind? Das können wir auch gerne für dich machen!
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