Alle Ausgaben > Hotelkosten absetzen als Selbstständiger – geht das?

Hotelkosten absetzen als Selbstständiger – geht das?

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
Durchschnittlicher abgesetzter Betrag€ 1000-5000 pro JahrHäufigkeit4-10x pro Jahr
Abgesetzt von68% aller SelbstständigenEmpfohlen von70% aller SelbstständigenWürdest du diese Ausgabe empfehlen?Setzt du diese Ausgabe ab?

Wenn du als Selbstständige:r auf Geschäftsreise bist, stellt sich oft die Frage: Kann ich die Hotelkosten und die Verpflegung steuerlich absetzen? Die gute Nachricht: Ja, das geht – aber es gibt ein paar Regeln, die du kennen solltest. 

Hotelübernachtungen

Hotelübernachtungen

Geschäftlich veranlasste Hotelübernachtungen sind grundsätzlich voll absetzbar.

  • Mit Frühstück: Wenn das Frühstück auf der Hotelrechnung separat ausgewiesen wird, musst du diesen Betrag von den Übernachtungskosten abziehen.
  • Ohne Preisangabe: Ist der Frühstückspreis nicht angegeben, wird standardmäßig ein Abzug von 5,60 € pro Frühstück angenommen (20 % der vollen Tagespauschale von 28 €).
  • Tipp: Wenn das Frühstück teurer ist, kann ein Business Package mit Gesamtpreis für Übernachtung + Frühstück auf der Rechnung helfen – so musst du nichts kürzen.

Verpflegungsmehraufwand

Neben den Hotelkosten kannst du auch Verpflegungspauschalen geltend machen. Diese gelten für Selbstständige und Angestellte gleichermaßen, sofern die Abwesenheit geschäftlich veranlasst ist.

Aktuelle Pauschalen (für 2025/2026)

AbwesenheitPauschale
8–24 Stunden14 €
An- oder Abreisetag bei mehrtägiger Reise14 €
Ganztägige Abwesenheit (≥ 24 Stunden)28 €
  • Bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber/Hotel:
    • Frühstück: Kürzung um 20 % → 5,60 €
    • Mittag- oder Abendessen: Kürzung um 40 % → 11,20 €

💡 Beispiel: Du bist ganztägig auf Geschäftsreise und bekommst ein Frühstück gestellt. Dann kannst du nur 28 € – 5,60 € = 22,40 € als Verpflegungspauschale ansetzen.

Abwesenheitszeiten zusammenrechnen

Wenn du an einem Tag mehrere Geschäftsreisen oder Unterbrechungen hast, werden die Zeiten addiert:

  • Insgesamt mehr als 8 Stunden abwesend → Verpflegungspauschale möglich
  • Beispiel aus der Praxis: Ein Selbstständiger fährt morgens zu einem Kunden, arbeitet zwischendurch im Büro, besucht danach eine Tagung und ist abends wieder kurz im Büro. Gesamtzeit > 8 Stunden → 14 € Pauschale

Zusammenfassung

  • Hotelkosten: immer absetzbar, Frühstück ggf. kürzen
  • Verpflegung: Pauschalen je nach Abwesenheit, Kürzung bei Mahlzeitengestellung beachten
  • Abwesenheitszeiten: zusammenrechnen, um die Pauschalen korrekt zu nutzen

So behältst du den Überblick und kannst deine Geschäftsreisen korrekt und stressfrei abrechnen.


💡Für Auslandsreisen gelten abweichende Pauschalen, abhängig vom Land.
Nächstes

Diese Ausgaben könnten auch wichtig sein




Unsere Seite verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.