Absetzbarkeit von Flugkosten
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Wenn es keine Lustreise ist...
Du fliegst zu einer Konferenz, zu einem Kunden oder zu einem anderen Ziel für berufliche Zwecke? Dann ist das Flugticket steuerlich absetzbar (für Vorsteuer nur bei Inlandsflügen).
Bei der Kombination von beruflicher und privater Reise, kannst du nur den Anteil der Flugtickets absetzen, der den beruflichen Teil der Reise betrifft. Wenn z.B. 75 % der Reise geschäftlich und 25 % privat ist, kannst du nur 75 % des Ticketpreises absetzen. Um Reisekosten überhaupt abziehen zu können, müssen jedoch mindestens 10 % der Zeit einen klaren beruflichen Nutzen haben. Tickets für deinen Partner, der mit dir reist, sind natürlich nicht abzugsfähig.
✈️ Sorge dafür, dass es Unterlagen (Konferenzunterlagen, Tagesprotokoll o.ä.) gibt, die nachweisen, dass die Reise wirklich notwendig und beruflich motiviert war. Hier schaut das Finanzamt genau hin, gerade bei Flügen ins Ausland.
Hättest du lieber Tips, die auf deinen Beruf zugeschnitten sind? Das können wir auch gerne für dich machen!
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