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Steuerliche Erleichterungen und staatl. Kredite

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Absetzbarkeit
Nicht steuerl. abziehbar

Steuerliches Risiko

Es soll ein umfassendes Schutzschild auf für Selbständige geben.

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus für Unternehmen und Selbständige aufgelegt: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.html Diese Hilfen sind auch für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler zugängig. Darauf hat das Bundeswirtschaftsministerium am 15.03.2020 hingewiesen: "Liquiditätsinstrumente gelten für alle Unternehmen - branchenübergreifend und vom Soloselbständigen, über KMU bis hin zu größeren Unternehmen". Für Selbständige besonders relevant könnten die Punkte 2. und 3. des Hilfspakets sein: Steuerliche Liquiditätshilfe: Die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung werden verbessert. Staatliche geförderte Kredite: Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert.

📞 Es gibt eine Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für Fragen unter 030-18615 1515 (für Unternehmen) und 030-18615-6187 (für Privatpersonen)



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