Steuerliche Erleichterungen und staatl. Kredite
Nicht steuerl. abziehbar

Es soll ein umfassendes Schutzschild auf für Selbständige geben.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus für Unternehmen und Selbständige aufgelegt: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.html
Diese Hilfen sind auch für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler zugängig. Darauf hat das Bundeswirtschaftsministerium am 15.03.2020 hingewiesen: "Liquiditätsinstrumente gelten für alle Unternehmen - branchenübergreifend und vom Soloselbständigen, über KMU bis hin zu größeren Unternehmen".
Für Selbständige besonders relevant könnten die Punkte 2. und 3. des Hilfspakets sein:
Steuerliche Liquiditätshilfe: Die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung werden verbessert.
Staatliche geförderte Kredite: Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert.
📞 Es gibt eine Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für Fragen unter 030-18615 1515 (für Unternehmen) und 030-18615-6187 (für Privatpersonen)
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