Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmer
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Ein schöner Steuervorteil mit ein paar Hürden
Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit eines Home Office ist, dass du ein extra Arbeitszimmer in deiner privaten Wohnung oder deinem Haus hast. Eine Arbeitsecke genügt nicht, es muss ein abgeschlossener Raum sein (aber z.B. kein Keller oder Abstellraum).
Die Höhe der Absetzbarkeit hängt davon ab, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit darstellt:
- Wenn ja, dann kannst du die die Kosten unbeschränkt als Betriebsausgaben absetzen.
- Falls nein, dann sind die absetzbaren Kosten auf 1.250 EUR pro Jahr beschränkt. Du kannst die Kosten bis zu diesem Betrag nur absetzen, wenn du keinen anderen Arbeitsplatz für die dort zu erledigenden Arbeiten hast.
Die Berechnung der absetzbaren Kosten ergibt sich aus dem prozentualen Anteil des Arbeitszimmers von der Gesamtwohnfläche. Entsprechend kannst du auch anteilig laufende Kosten für Heizung, Strom, Müllabfuhr etc. und die Einrichtung des Zimmers absetzen.
💡Auch wenn du einen Arbeitsplatz im Co-Working hast, kannst du ggf. ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen, wenn du dort z.B. vertrauliche Arbeiten wie Buchhaltung, Steuern etc. nicht erledigen kannst.
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