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Energiekosten (Strom, Heizung, Wasser)
Steuerprüfung Risiko
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Zu allgemeinen Energiekosten gehören etwa Strom, Heizung und Wasser. Diese kannst du als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Beachte dabei aber, dass die beruflichen von deinen privaten Kosten trennen solltest.
💡So erfasst du betriebliche Energiekosten richtig:
1. Achte darauf, dass du die Energiekosten klar zwischen betrieblicher und privater Nutzung trennst. Nur die Kosten, die direkt für dein Unternehmen anfallen, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Daher kann ein separater Zähler oder Verbrauchsaufzeichnung sinnvoll sein.
2. Falls du von zu Hause aus arbeitest, kannst du nur die Energiekosten des häuslichen Arbeitszimmers absetzen. Private Räume oder der private Haushalt sind nicht abzugsfähig.
3. Halte die Energiekosten sorgfältig fest. Belege wie Strom-, Gas- oder Wasserrechnungen sowie Heizkostenabrechnungen sollten gut aufbewahrt werden, um bei Bedarf einen Nachweis für die betriebliche Nutzung zu haben.
4. Wenn Räume sowohl privat als auch betrieblich genutzt werden, müssen die Kosten entsprechend aufgeteilt werden.
5. Die gezahlte Umsatzsteuer auf deine Energiekosten kannst du in der Regel als Vorsteuer geltend machen, sofern du umsatzsteuerpflichtig bist.
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