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Energetische Maßnahmen absetzen
wie einfach absetzbar
Neue Fenster, moderne Heizungen oder eine bessere Dämmung: Wenn du dein Eigenheim energieeffizient sanierst, tust du nicht nur dem Klima etwas Gutes, sondern kannst dabei auch ordentlich Steuern sparen. Das gilt auch, wenn du selbstständig bist – allerdings nicht über die Betriebsausgaben, sondern über einen Sonderabzug in der Einkommensteuer.
Was sind „energetische Maßnahmen“?
Dazu zählen bestimmte bauliche Maßnahmen, die dein selbstgenutztes Eigenheim energieeffizienter machen. Zum Beispiel:
✅ Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken
✅ Austausch alter Fenster oder Außentüren
✅ Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
✅ Einbau von digitalen Heizungssteuerungen
✅ Fachplanung und Baubegleitung durch Energieberater:innen
Wer kann die Kosten absetzen?
- Du musst Eigentümer:in des Hauses oder der Wohnung sein
- Du musst das Objekt selbst bewohnen (also nicht vermieten!)
- Die Sanierung muss von einem Fachbetrieb durchgeführt worden sein
- Es muss eine Bescheinigung nach §35c EStG vom Fachbetrieb vorliegen
💡 Wichtig: Du kannst die energetischen Maßnahmen nicht als Betriebsausgabe geltend machen, auch wenn du als Selbstständige:r von zu Hause arbeitest. Die Förderung läuft ausschließlich über die private Einkommensteuererklärung.
Wie viel kannst du absetzen?
Du kannst 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen, mit einer maximalen Entlastung von 40.000€ pro Objekt.
Verteilung:
- Jahr 1: 7 % der Kosten (max. 14.000€)
- Jahr 2: 7 % der Kosten
- Jahr 3: 6 % der Kosten
Beispiel:
Du investierst 100.000€ in eine energetische Sanierung → 20.000€ kannst du über 3 Jahre verteilt von deiner Steuer abziehen.
Vorsicht bei Kombination mit anderen Förderungen
Wenn du bereits Fördermittel von der KfW oder BAFA bekommst (z. B. für Heizungen, Wärmepumpen etc.), kannst du nicht zusätzlich die steuerliche Förderung nutzen. Entweder – oder.
Fazit: Lohnt sich das?
✅ Ja, wenn du dein Haus selbst nutzt
✅ Ja, wenn du ohnehin sanieren möchtest
✅ Nein, bei vermieteten Objekten oder Betriebskosten
❗ Wichtig: Nur mit Fachfirma und korrekter Bescheinigung