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E-Bike & Fahrrad steuerlich absetzen
wie einfach absetzbar
Träumst du von einem E-Bike oder einem neuen Fahrrad? Gute Nachrichten: Als Selbstständige:r in Deutschland kannst du das Fahrrad steuerlich absetzen, sofern du es für betriebliche Zwecke nutzt – z. B. für Fahrten zu Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern.
1. Wann ist ein Fahrrad steuerlich absetzbar?
Das Fahrrad – ob elektrisch oder klassisch, neu oder gebraucht – ist als Betriebsausgabe absetzbar, wenn du es beruflich nutzt, z. B.:
- Fahrten zu Kunden
- Besuche bei Geschäftspartnern
- Einkäufe bei Lieferanten
Nicht absetzbar: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gelten als privat und sind steuerlich nicht relevant(Entfernungspauschale).
2. Kaufpreis abschreiben statt sofort absetzen
Da ein Fahrrad ein Wirtschaftsgut mit längerer Nutzungsdauer ist, musst du den Kaufpreis in der Regel über mehrere Jahre abschreiben:
- Abschreibungsdauer (AfA): i. d. R. 3 Jahre
- Beispiel: E-Bike für 1.800 € → jährlich 600 € Betriebsausgabe
Nur bei sehr günstigen Fahrrädern unter 800 € netto (952 € brutto) kannst du ggf. den vollen Betrag sofort absetzen.
3. Auch Zubehör & Betriebskosten sind absetzbar
Zusätzlich zum Fahrrad selbst sind alle laufenden und ergänzenden Kosten ebenfalls absetzbar – sofern sie beruflich veranlasst sind:
- Wartung und Reparaturen
- Ersatzteile (z. B. Bremsen, Reifen, Kette)
- Beleuchtung & Reflektoren
- Helm & Fahrradschloss
- Reinigungsmittel
- Leasingraten inkl. Zinsen
- Zubehör wie Gepäckträger, Körbe, Handyhalterungen
💡Bei Radbekleidung (z. B. Regenjacke, Fahrradhose) ist es meist nicht möglich, diese abzusetzen, außer wenn sie wirklich für die Fahrten gebraucht ist und rein funktional ist. Denn auch normale Sport- oder Freizeitkleidung kann in der Regel nicht abgesetzt werden.
4. Zweites Fahrrad absetzen – geht das?
Ein zweites Fahrrad kann ebenfalls abgesetzt werden – aber nur, wenn du den unterschiedlichen Verwendungszweck nachweisen kannst (z. B. ein schnelles E-Bike für Langstrecken & ein Faltrad für kurze Wege).
⚠️ Wichtig: Wenn du bereits einen Firmenwagen absetzt, ist das steuerlich sensibel. Du solltest dann sehr klar dokumentieren, wann welches Fahrzeug wofür genutzt wird.
Umsatzsteuer nicht vergessen
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und das Fahrrad betrieblich nutzt, kannst du auch die Vorsteuer geltend machen – ebenfalls anteilig nach beruflicher Nutzung.
Beispiel:
Posten | Betrag (brutto) | Berufliche Nutzung (70 %) | absetzbar |
---|---|---|---|
E-Bike (Kaufpreis) | 2.100 € | 70 % | 1.470 € (AfA über 3 Jahre) |
Helm & Zubehör | 150 € | 70 % | 105 € |
Wartung & Ersatzteile p.a. | 300 € | 70 % | 210 € |