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Duales Studium absetzen

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
Abgesetzt von14% aller SelbstständigenEmpfohlen von18% aller SelbstständigenWürdest du diese Ausgabe empfehlen?Setzt du diese Ausgabe ab?

Egal ob du selbst dual studierst oder als Selbstständige:r ein duales Studium finanzierst: Es gibt Möglichkeiten, Kosten von der Steuer abzusetzen.

Hier erfährst du, wann du welche Ausgaben geltend machen kannst und was das Finanzamt mitmacht.

Für dual Studierende: Ausbildung oder Zweitstudium?

Ein duales Studium wird steuerlich meist wie eine Erstausbildung behandelt, besonders, wenn du davor keine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium hattest.

Was heißt das?

  • Erstausbildung = Sonderausgaben
    Du kannst deine Studienkosten (z. B. Fahrtkosten, Studiengebühren, Laptop) nur bis max. 6.000€ im Jahr als Sonderausgaben absetzen – aber nicht auf spätere Jahre vortragen.
  • Zweitstudium = Werbungskosten
    Wenn du vorher schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast, gilt das duale Studium als Zweitausbildung. Dann kannst du alle Ausbildungskosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzen und sogar vortragen, falls du aktuell kein Einkommen hast.

💡 Typische absetzbare Kosten:

  • Studiengebühren und Verwaltungskosten
  • Arbeitsmittel (Laptop, Bücher, Software)
  • Fahrten zur Hochschule und zum Praxisbetrieb
  • doppelte Haushaltsführung (z. B. zweite Wohnung)

Für Selbstständige mit dual Studierenden im Team

Wenn du selbstständig bist und eine:n duale:n Student:in beschäftigst, kannst du alle Lohnkosten, Studiengebühren und Zusatzleistungen als Betriebsausgaben ansetzen – vorausgesetzt, sie sind im Ausbildungsvertrag geregelt.

✅ Absetzbar:

  • Bruttogehalt des:der dualen Student:in
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Studien- oder Semestergebühren, die du übernimmst
  • Zusatzkosten wie Laptop oder Fahrtkostenzuschüsse

Fazit: Lohnt sich das?

✅ Ja, wenn du vorher schon eine Ausbildung hattest – Werbungskosten lohnen sich richtig
✅ Ja, wenn du duale Mitarbeitende beschäftigst – alle Zahlungen gelten als Betriebsausgaben
❌ Eingeschränkt, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt (wegen Begrenzung bei Sonderausgaben)


💡 Tipp: Wenn du das duale Studium selbst finanzierst, aber keine Einnahmen hast: Verlustvortrag eintragen nicht vergessen! Das senkt deine Steuerbelastung in späteren Jahren.
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