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Co-Working Space

Steuerprüfung Risiko

wie einfach absetzbar
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Arbeitsplatz im Co-Working Space? Das ist steuerlich absetzbar!

Wenn du als Selbstständige:r einen Schreibtisch oder Arbeitsplatz in einem Co-Working Space mietest, kannst du die vollen Kosten als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Das gilt z. B. für:

  • die monatliche Miete für deinen Platz
  • Nebenkosten für Drucker, Internet oder Konferenzräume
  • Zusatzkosten für Getränke, Reinigung oder Technik
  • anteilige Kosten für Büromaterial, das du dort nutzt

Fahrtkosten zum Co-Working Space

Auch der Weg dorthin zählt als betriebliche Fahrt: Du kannst für jeden Arbeitstag im Co-Working Space 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzen (einfache Strecke). Bei regelmäßiger Nutzung kommen da schnell spürbare Beträge zusammen!

Und das Homeoffice? Beides ist möglich!

Du arbeitest nicht ausschließlich im Co-Working Space? Kein Problem: Viele Selbstständige erledigen Aufgaben wie Buchhaltung oder Steuern lieber zuhause. In dem Fall kannst du zusätzlich bis zu 1.260 € im Jahr über die Homeoffice-Pauschale absetzen – auch neben dem Co-Working-Space.

Fazit

Miete, Ausstattung und Fahrtkosten für den Co-Working Space sind voll absetzbar.
Zusätzlich kannst du für echte Homeoffice-Tage auch noch die Homeoffice-Pauschale geltend machen.


💡 Wichtig: Die Pauschale gilt nur an Tagen, an denen du ausschließlich im Homeoffice gearbeitet hast. Für gemischte Tage darfst du sie nicht zusätzlich ansetzen.
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